Krach unter dem Weihnachtsbaum
16.01.2009, Autor: Frau Katrin Zink / Lesedauer ca. 2 Min. (3118 mal gelesen)
Da sind sie – die lang ersehnten Feiertage!
Weihnachten und Jahreswechsel stehen vor der Tür!
Weihnachten ist ganz besonders das Fest der Familie, der Besinnlichkeit und Ruhe.
Gerade in solchen Situationen kann es jedoch immer wieder vorkommen, dass unterschwellig schwelende Konflikte zwischen den Partnern eben genau zu Weihnachten zu Tage treten und die eigentlich angestrebten ruhigen Feiertage einen ganz anderen Verlauf nehmen. In diesen Momenten möchte ich den Kon-fliktparteien empfehlen, ruhig und besonnen zu reagieren und vor allem nicht überstürzt zu handeln. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, sollte nicht vergessen werden, welchen großen Stellenwert gerade für sie dieses Familien-fest hat. Eine Trennung kann geordnet und besonnen ablaufen, wenn dazu pro-fessionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei den vielen Dingen, die es bei einer Trennung zu regeln gibt, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dazu gehören u.a. das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungs-recht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, ggf. sind Umgangsregelun-gen für die Kinder mit dem jeweiligen Elternteil zu vereinbaren, Hausrat und Vermögen sind aufzuteilen, der Vertrag über die gemeinsam angemietete Ehe-wohnung ist bei Auszug eines Partners zu ändern. Insbesondere sind auch ggf. bestehende Unterhaltsansprüche eines Partners gegenüber dem anderen Partner zu prüfen und konkret zu beziffern. Ebenso darf bei gemeinsamen Kindern nicht der Kindesunterhalt vergessen werden.
Sie sehen – das sind alles Dinge, an die man in der konkreten Konfliktsituation gerade nicht zuerst denkt, die jedoch von enormer Bedeutung für die Zukunft nach der Trennung sind.
Ich wünsche Ihnen ruhige und besinnliche Feiertage im Kreise Ihrer Familie und einen guten Start in das Neue Jahr. Sollte jedoch wider Erwarten Ihr Fami-lienfest keinen ruhigen Verlauf nehmen, so scheuen Sie sich nicht, bei der Be-wältigung Ihrer Probleme anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Weihnachten und Jahreswechsel stehen vor der Tür!
Weihnachten ist ganz besonders das Fest der Familie, der Besinnlichkeit und Ruhe.
Gerade in solchen Situationen kann es jedoch immer wieder vorkommen, dass unterschwellig schwelende Konflikte zwischen den Partnern eben genau zu Weihnachten zu Tage treten und die eigentlich angestrebten ruhigen Feiertage einen ganz anderen Verlauf nehmen. In diesen Momenten möchte ich den Kon-fliktparteien empfehlen, ruhig und besonnen zu reagieren und vor allem nicht überstürzt zu handeln. Gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt, sollte nicht vergessen werden, welchen großen Stellenwert gerade für sie dieses Familien-fest hat. Eine Trennung kann geordnet und besonnen ablaufen, wenn dazu pro-fessionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen bei den vielen Dingen, die es bei einer Trennung zu regeln gibt, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dazu gehören u.a. das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungs-recht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, ggf. sind Umgangsregelun-gen für die Kinder mit dem jeweiligen Elternteil zu vereinbaren, Hausrat und Vermögen sind aufzuteilen, der Vertrag über die gemeinsam angemietete Ehe-wohnung ist bei Auszug eines Partners zu ändern. Insbesondere sind auch ggf. bestehende Unterhaltsansprüche eines Partners gegenüber dem anderen Partner zu prüfen und konkret zu beziffern. Ebenso darf bei gemeinsamen Kindern nicht der Kindesunterhalt vergessen werden.
Sie sehen – das sind alles Dinge, an die man in der konkreten Konfliktsituation gerade nicht zuerst denkt, die jedoch von enormer Bedeutung für die Zukunft nach der Trennung sind.
Ich wünsche Ihnen ruhige und besinnliche Feiertage im Kreise Ihrer Familie und einen guten Start in das Neue Jahr. Sollte jedoch wider Erwarten Ihr Fami-lienfest keinen ruhigen Verlauf nehmen, so scheuen Sie sich nicht, bei der Be-wältigung Ihrer Probleme anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.