Steuerliche Förderung für Neubau von Mietwohnungen
05.04.2016, Autor: Herr Dirk Mahler / Lesedauer ca. 2 Min. (219 mal gelesen)
Bezahlbarer Wohnraum ist besonders in Ballungsgebieten oder Großstädten wie Berlin knapp geworden. Daher möchte die Bundesregierung in Berlin den Neubau von Mietwohnungen steuerlich fördern.
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (MietwBauFördG) hat das Kabinett bereits gebilligt.
Das Gesetz soll besonders den Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment steuerlich fördern, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Dazu sollen entsprechende steuerliche Anreize geschaffen werden. Dabei sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Schaffung von neuen Mietwohnungen in Regionen vor, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Errichtung neuer Mietwohnungen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen noch bezahlbar sind. Steuerliche Begünstigungen sind demnach auch nur möglich, wenn die Wohnflächen mindestens zehn Jahre vermietet werden. Förderungen für den Neubau von hochwertigen Wohnungen für höhere Einkommen sind nicht vorgesehen.
Um steuerliche Fördermittel zu erhalten, darf die Baukostenobergrenze von 3000 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden. Gefördert werden maximal 2000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Da die Maßnahmen schnell Wirkung zeigen und für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen sollen, ist die steuerliche Förderung auch zeitlich begrenzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Baumaßnahmen mit denen zwischen 2016 und 2018 begonnen wird, auch in den Genuss der Förderung kommen können. Letztmalig soll eine Sonderabschreibung demnach 2022 möglich sein.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2016 noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Ländervertretung regte u.a. an, auch den Bau neuer Eigentumswohnungen oder in Teileigentum stehender Räume in die Förderung einzubeziehen. Um den Investoren frühzeitig einen steuerlichen Anreiz zu bieten, schlägt der Bundesrat zudem vor, dass die Sonderabschreibung bereits bei Festsetzung der Vorauszahlungen bzw. im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt werden können.
Um die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Immobilien optimal nutzen zu können, ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Berlin und Hamburg verfügt über das notwendige Know-how im Steuerrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, um Investoren und Unternehmen umfassend zu beraten.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerrecht-strategische-beratung.html
Dirk Mahler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
ROSE & PARTNER LLP.
Jägerstraße 59
Gendarmenmarkt
10117 Berlin
Tel: 030 / 25 76 17 98 - 0
Fax: 030 / 25 76 17 98 - 9
mahler@rosepartner.de
Einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (MietwBauFördG) hat das Kabinett bereits gebilligt.
Das Gesetz soll besonders den Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment steuerlich fördern, um der Wohnungsknappheit zu begegnen. Dazu sollen entsprechende steuerliche Anreize geschaffen werden. Dabei sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer zeitlich befristeten, degressiv ausgestalteten Sonderabschreibung für die Schaffung von neuen Mietwohnungen in Regionen vor, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Im Mittelpunkt steht dabei die Errichtung neuer Mietwohnungen, die auch für mittlere und untere Einkommensgruppen noch bezahlbar sind. Steuerliche Begünstigungen sind demnach auch nur möglich, wenn die Wohnflächen mindestens zehn Jahre vermietet werden. Förderungen für den Neubau von hochwertigen Wohnungen für höhere Einkommen sind nicht vorgesehen.
Um steuerliche Fördermittel zu erhalten, darf die Baukostenobergrenze von 3000 Euro pro Quadratmeter nicht überschritten werden. Gefördert werden maximal 2000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Da die Maßnahmen schnell Wirkung zeigen und für Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen sollen, ist die steuerliche Förderung auch zeitlich begrenzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur Baumaßnahmen mit denen zwischen 2016 und 2018 begonnen wird, auch in den Genuss der Förderung kommen können. Letztmalig soll eine Sonderabschreibung demnach 2022 möglich sein.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 2016 noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Die Ländervertretung regte u.a. an, auch den Bau neuer Eigentumswohnungen oder in Teileigentum stehender Räume in die Förderung einzubeziehen. Um den Investoren frühzeitig einen steuerlichen Anreiz zu bieten, schlägt der Bundesrat zudem vor, dass die Sonderabschreibung bereits bei Festsetzung der Vorauszahlungen bzw. im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren berücksichtigt werden können.
Um die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich von Immobilien optimal nutzen zu können, ist eine kompetente rechtliche Beratung unerlässlich.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Berlin und Hamburg verfügt über das notwendige Know-how im Steuerrecht und angrenzenden Rechtsgebieten, um Investoren und Unternehmen umfassend zu beraten.
Weitere Informationen dazu unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerrecht-strategische-beratung.html
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