Verbraucherschlichtung
22.10.2016, Autor: Herr Michael Wübbe / Lesedauer ca. 2 Min. (228 mal gelesen)
Konfliktlösung für Verbraucher. Verbraucherschlichtung und außergerichtliche Streitbeilegung.
Für Verbraucher gibt es seit dem 01.April 2016 eine neue Möglichkeit, den eigenen Anspruch zu verfolgen. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) ist in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Verbraucherverträgen im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB zu erschaffen. Damit setzt die Bundesregierung eine europäische Richtlinie um.
Für die Händler ist in dem Zusammenhang noch zu sagen, dass die in den §§ 36 und 37 VSBG vorgesehenen Informationspflichten erst ab dem 1. Februar 2017 gelten.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben:
Ein Ziel des Gesetzes ist es, dass es künftig ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben wird. Jedem Verbraucher soll damit die Möglichkeit gegeben werden, bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen zu können.
Die Schlichter, die in diesen Angelegenheiten den Streit außergerichtlich aufklären und ggf. entscheiden sollen, müssen sich verantwortlich zeigen für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle.
Das Gesetz verlangt den Erlass eines Schlichtungsvorschlags im Regelfall binnen 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerdeakte (§ 20 Abs. 2 VSBG).
Sollen Bedenken hinsichtlich der „Überwachung“ der Schlichtungsstellen bestehen, darf dazu angemerkt werden, dass die Anerkennungsbehörden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten werden.
Zudem ist mit dem Gesetz klargestellt, dass sich Verbraucher bei Streitigkeiten in Branchen ohne Schlichtungsstelle, an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden können. Das Zuständigkeitsspektrum ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sehr breit aufgestellt (siehe dazu § 4 VSBG).
(die Allgemeine Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Kehl und ist seit dem 1. April 2016 erreichbar über nachstehenden Link: www.verbraucher-schlichter.de)
Für Verbraucher gibt es seit dem 01.April 2016 eine neue Möglichkeit, den eigenen Anspruch zu verfolgen. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) ist in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, ein flächendeckendes System außergerichtlicher Schlichtung für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern aus Verbraucherverträgen im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB zu erschaffen. Damit setzt die Bundesregierung eine europäische Richtlinie um.
Für die Händler ist in dem Zusammenhang noch zu sagen, dass die in den §§ 36 und 37 VSBG vorgesehenen Informationspflichten erst ab dem 1. Februar 2017 gelten.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben:
Ein Ziel des Gesetzes ist es, dass es künftig ein flächendeckendes Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben wird. Jedem Verbraucher soll damit die Möglichkeit gegeben werden, bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen künftig eine Verbraucherschlichtungsstelle anrufen zu können.
Die Schlichter, die in diesen Angelegenheiten den Streit außergerichtlich aufklären und ggf. entscheiden sollen, müssen sich verantwortlich zeigen für die Unabhängigkeit und Neutralität der Schlichtungsstelle.
Das Gesetz verlangt den Erlass eines Schlichtungsvorschlags im Regelfall binnen 90 Tagen nach Eingang der vollständigen Beschwerdeakte (§ 20 Abs. 2 VSBG).
Sollen Bedenken hinsichtlich der „Überwachung“ der Schlichtungsstellen bestehen, darf dazu angemerkt werden, dass die Anerkennungsbehörden auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Anforderungen achten werden.
Zudem ist mit dem Gesetz klargestellt, dass sich Verbraucher bei Streitigkeiten in Branchen ohne Schlichtungsstelle, an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden können. Das Zuständigkeitsspektrum ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, sehr breit aufgestellt (siehe dazu § 4 VSBG).
(die Allgemeine Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Kehl und ist seit dem 1. April 2016 erreichbar über nachstehenden Link: www.verbraucher-schlichter.de)