Vertriebsrecht: Künftig keine Rabattgewährung bei Online-Versandapotheken mehr?
25.02.2020, Autor: Herr Ronny Jänig / Lesedauer ca. 2 Min. (215 mal gelesen)
Die in Deutschland herrschende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2016 für unzulässig erklärt. Gesundheitsminister Jens Spahn will nun aber doch eine „Gleichpreisigkeit“ bei Medikamenten erreichen – allerdings auf Umwegen.
Geplante „Gleichpreisigkeit“
Ursprünglich wollte die Große Koalition ein vollständiges Verbot für Online-Versandapotheken in Deutschland erreichen, um Apotheken vor Ort vor der Konkurrenz aus dem Internet besser zu schützen. Von dieser Idee wurde mit Verweis auf europa- und verfassungsrechtliche Bedenken allerdings bereits Abstand genommen. Ob eine Regulierung bei der Rabattgewährung von Online-Versandapotheken dennoch möglich ist, wird derweil weiterhin diskutiert.
Gesundheitsminister Jens Spahn möchte nun eine solche Rabattgewährung bei
Versandapotheken unterbinden und plant eine „Gleichpreisigkeit“ von verschreibungspflichtigen Medikamenten: Online-Apotheken aus dem Ausland sollen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten dürfen. Wie eine solche Preisbindung in der Praxis durchgesetzt werden soll ist allerdings noch fraglich.
Preisbindung aus dem Sozialgesetzbuch
Denn der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2016 die bis dahin geltende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland mit Blick auf den freien Warenverkehr innerhalb der EU für unzulässig erklärt (Urteil v. 19.10.2016; Az. C-148/15).
Doch wie kann dennoch eine Preisbindung erreicht werden? Jens Spahn sieht die Möglichkeit der Schaffung einer „Gleichpreisigkeit“ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten durch eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch. Eine Preisbindung soll damit künftig nicht mehr aus dem Arzneimittelgesetz hergeleitet werden. Nach Auffassung von Jens Spahn sei eine solche Regelung wegen des Konzeptes der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Rabatte bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würden das Sachleistungs- und Solidaritätsprinzip unterlaufen, so Spahn.
Ob die Einführung einer erneuten Preisbindung über den Umweg der Umverortung der gesetzlichen Grundlage tatsächlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Derzeit liegt das Gesetzgebungsverfahren auf Eis. Gewartet wird auf eine Stellungnahme der EU-Kommission zu einem entsprechenden Apotheken-Stärkungsgesetz. Erst danach wäre der Weg frei für eine Neuregelung.
Weitere Informationen zum Thema Vertriebsrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/handelsrecht-vertriebsrecht/vertriebsrecht-vertriebsvertraege.html
Geplante „Gleichpreisigkeit“
Ursprünglich wollte die Große Koalition ein vollständiges Verbot für Online-Versandapotheken in Deutschland erreichen, um Apotheken vor Ort vor der Konkurrenz aus dem Internet besser zu schützen. Von dieser Idee wurde mit Verweis auf europa- und verfassungsrechtliche Bedenken allerdings bereits Abstand genommen. Ob eine Regulierung bei der Rabattgewährung von Online-Versandapotheken dennoch möglich ist, wird derweil weiterhin diskutiert.
Gesundheitsminister Jens Spahn möchte nun eine solche Rabattgewährung bei
Versandapotheken unterbinden und plant eine „Gleichpreisigkeit“ von verschreibungspflichtigen Medikamenten: Online-Apotheken aus dem Ausland sollen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten dürfen. Wie eine solche Preisbindung in der Praxis durchgesetzt werden soll ist allerdings noch fraglich.
Preisbindung aus dem Sozialgesetzbuch
Denn der Europäische Gerichtshof hatte bereits 2016 die bis dahin geltende Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten in Deutschland mit Blick auf den freien Warenverkehr innerhalb der EU für unzulässig erklärt (Urteil v. 19.10.2016; Az. C-148/15).
Doch wie kann dennoch eine Preisbindung erreicht werden? Jens Spahn sieht die Möglichkeit der Schaffung einer „Gleichpreisigkeit“ bei verschreibungspflichtigen Medikamenten durch eine Neuregelung im Sozialgesetzbuch. Eine Preisbindung soll damit künftig nicht mehr aus dem Arzneimittelgesetz hergeleitet werden. Nach Auffassung von Jens Spahn sei eine solche Regelung wegen des Konzeptes der gesetzlichen Krankenkassen möglich. Rabatte bei verschreibungspflichtigen Medikamenten würden das Sachleistungs- und Solidaritätsprinzip unterlaufen, so Spahn.
Ob die Einführung einer erneuten Preisbindung über den Umweg der Umverortung der gesetzlichen Grundlage tatsächlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Derzeit liegt das Gesetzgebungsverfahren auf Eis. Gewartet wird auf eine Stellungnahme der EU-Kommission zu einem entsprechenden Apotheken-Stärkungsgesetz. Erst danach wäre der Weg frei für eine Neuregelung.
Weitere Informationen zum Thema Vertriebsrecht finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/handelsrecht-vertriebsrecht/vertriebsrecht-vertriebsvertraege.html