Vorgehen gegen Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen im Internet

21.01.2025, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 1 Min. (134 mal gelesen)
Dieser Rechtstipp zeigt, wie Sie sich gegen Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen im Internet wehren können. Die KANZLEI 441 hilft Ihnen, rechtliche Ansprüche geltend zu machen und Ihre Reputation zu schützen.

Was tun bei Beleidigungen online?
Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen können nicht nur Ihren Ruf schädigen, sondern insbesondere auch rechtliche Konsequenzen für die Verfasser haben. In vielen Fällen ist eine schnelle Reaktion entscheidend.

Wie sollten Sie vorgehen?
  • Beweise sichern: Dokumentieren Sie die diffamierenden Inhalte (Screenshots, URLs).

  • Kontakt zum Betreiber: Fordern Sie die Löschung der Inhalte bei der Plattform.

  • Rechtliche Schritte: Meine Kanzlei hilft Ihnen bei Unterlassungsklagen, Schadenersatzforderungen und Strafanzeigen.

Welche rechtlichen Ansprüche haben Sie?
Sie können die Löschung der Inhalte, eine Unterlassungserklärung und Schadenersatz fordern. Eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder Verleumdung ist ebenfalls möglich. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogartikel zu Online-Verleumdung und Unterlassungsklagen.

Wie hilft ein Anwalt?
Ein Anwalt prüft, ob die Inhalte rechtswidrig sind, und setzt Ihre Ansprüche effektiv durch. Dabei können auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden, um eine Wiederholung zu verhindern.

Langfristiger Schutz Ihrer Online-Reputation
Neben der Beseitigung rufschädigender Inhalte bietet die KANZLEI 441 Ihnen umfassende Beratung, wie Sie Ihre Online-Reputation aktiv schützen und verbessern können.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen im Internet. Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular auf dieser Seite!

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Christian Radermacher

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90441 Nürnberg
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