Vorladung wegen illegalem Online-Glücksspiel – So schützen Sie sich
01.11.2024, Autor: Herr Christian Radermacher / Lesedauer ca. 2 Min. (73 mal gelesen)
Illegales Glücksspiel ist nach Paragraph 285 StGB strafbar. Wer eine Vorladung wegen Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel erhält, sollte die Situation ernst nehmen und sofort juristische Unterstützung suchen, um mögliche Strafen oder Anklagen zu vermeiden. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, Ihre Rechte zu wahren und mögliche Strafen zu minimieren.
Immer mehr Menschen erhalten Vorladungen oder Anzeigen wegen ihrer Teilnahme an vermeintlich unerlaubten Online-Glücksspiel. Viele wissen nicht, dass sie durch das Spielen in Online-Casinos ohne deutsche Lizenz gegen § 285 StGB verstoßen könnten, zumindest hinsichtlich des sog. objektiven Tatbestands. Was können Sie tun, wenn Sie von so einem polizeilichen Anschreiben betroffen sind?
Rechtliche Grundlagen: § 285 StGB
Der Paragraf 285 StGB bestraft die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel. Dies betrifft sowohl Online-Casinos als auch andere Formen des Glücksspiels ohne Lizenz. Die Teilnahme wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet, abhängig von der Schwere der Tat und insbesondere dem Vorsatz des Spielers.
Erste Schritte bei einer Vorladung
Sollten Sie eine Vorladung oder einen Fragebogen von der Polizei erhalten, ist es entscheidend, sich sofort anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ihr Anwalt für Glücksspielrecht wird Akteneinsicht beantragen und Sie über Ihre rechtlichen Optionen beraten. Vor allem sollten Sie keine Aussagen ohne rechtliche Beratung und ohne Aktenkenntnis machen.
Mögliche Strafen
Die Strafen für die Teilnahme an illegalem Glücksspiel variieren. So können Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden, in schweren Fällen können jedoch auch Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten drohen. Ihr Anwalt kann in vielen Fällen eine milde Strafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Anwaltliche Unterstützung
Ein Anwalt, der auf Strafrecht oder Glücksspielrecht spezialisiert ist, kann Ihre Rechte schützen und die bestmögliche Verteidigung aufbauen. Akteneinsicht und eine fundierte Strategie sind der Schlüssel, um die Strafen zu minimieren oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Bei einer Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen und keine Aussagen ohne Anwalt tätigen. Eine gründliche rechtliche Vorbereitung ist entscheidend, um mögliche Konsequenzen zu minimieren.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg
Immer mehr Menschen erhalten Vorladungen oder Anzeigen wegen ihrer Teilnahme an vermeintlich unerlaubten Online-Glücksspiel. Viele wissen nicht, dass sie durch das Spielen in Online-Casinos ohne deutsche Lizenz gegen § 285 StGB verstoßen könnten, zumindest hinsichtlich des sog. objektiven Tatbestands. Was können Sie tun, wenn Sie von so einem polizeilichen Anschreiben betroffen sind?
Rechtliche Grundlagen: § 285 StGB
Der Paragraf 285 StGB bestraft die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel. Dies betrifft sowohl Online-Casinos als auch andere Formen des Glücksspiels ohne Lizenz. Die Teilnahme wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet, abhängig von der Schwere der Tat und insbesondere dem Vorsatz des Spielers.
Erste Schritte bei einer Vorladung
Sollten Sie eine Vorladung oder einen Fragebogen von der Polizei erhalten, ist es entscheidend, sich sofort anwaltliche Unterstützung zu suchen. Ihr Anwalt für Glücksspielrecht wird Akteneinsicht beantragen und Sie über Ihre rechtlichen Optionen beraten. Vor allem sollten Sie keine Aussagen ohne rechtliche Beratung und ohne Aktenkenntnis machen.
Mögliche Strafen
Die Strafen für die Teilnahme an illegalem Glücksspiel variieren. So können Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden, in schweren Fällen können jedoch auch Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten drohen. Ihr Anwalt kann in vielen Fällen eine milde Strafe oder gar eine Einstellung des Verfahrens erwirken.
Anwaltliche Unterstützung
Ein Anwalt, der auf Strafrecht oder Glücksspielrecht spezialisiert ist, kann Ihre Rechte schützen und die bestmögliche Verteidigung aufbauen. Akteneinsicht und eine fundierte Strategie sind der Schlüssel, um die Strafen zu minimieren oder gar eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Bei einer Vorladung wegen unerlaubtem Glücksspiel sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen und keine Aussagen ohne Anwalt tätigen. Eine gründliche rechtliche Vorbereitung ist entscheidend, um mögliche Konsequenzen zu minimieren.
Ihre KANZLEI 441 freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme!
KANZLEI 441
Rechtsanwalt Christian Radermacher
Nimrodstr. 10
90441 Nürnberg