vorzeitige Abwicklung der Lebensversicherung

01.06.2015, Autor: Herr Gunnar Becker / Lesedauer ca. 1 Min. (341 mal gelesen)
In vielen Fällen wurden Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht informiert. Es war umstritten, ob das Widerspruchsrecht trotzdem entfällt und welche Beträge der Versicherer zurückzahlen muss. Der BGH hat jetzt viele Fragen im Sinne des Versicherungsnehmers entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.5.2014 entschieden, dass Ver-braucher mit Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ein unbe-fristetes Widerspruchsrecht haben. Bis zum 31.12.2007 entsprach das deut-sche Versicherungsrecht im Hinblick auf das Widerspruchsrecht nicht den Vorgaben der Europäischen Richtlinien zur Lebensversicherung. Das Wider-spruchsrecht sollte auch bei einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbe-lehrung spätestens nach einem Jahr entfallen. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs gilt diese Jahresfrist nicht mehr.

Lag bei Abschluss des Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages keine oder nur eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung vor und/oder haben Sie die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten, so können Sie Ihrem Vertrag selbst heute noch widersprechen und sodann gezahlte Prämien sowie eine Nutzungsentschädigung zurückfordern. Dem Versicherer steht jedoch eine Entschädigung für den gewährten Versicherungsschutz zu. Bei der Berechnung des Risikoschutzes ist neuer Streit vorprogrammiert.

Mit Urteil vom 8. April 2015 hat der Bundesgerichtshof eine weitere verbrau-cherfreundliche Entscheidung getroffen. Demnach verjähren Rückabwick-lungsansprüche erst drei Jahre, nachdem der Widerspruch erklärt worden ist. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge.

Für die Versicherungsbranche hat das weitreichende Konsequenzen. Denn nun können Verträge im Nachhinein noch rückabgewickelt werden, die vor langer Zeit bereits gekündigt wurden.


Versicherungsnehmer die mit der Ablaufleistung oder dem Rückkaufwert nicht zufrieden sind, sollten ihre Verträge überprüfen lassen. Möglicherweise ist eine Rückabwicklung die bessere Alternative.

Für eine Beratung könne Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.

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