Wann ist es zulässig, Straßen für Autos zu sperren?
04.04.2025, Redaktion Anwalt-Suchservice

Das Wichtigste in Kürze
1. Stadtplanung: Zuvorderst in Berlin werden immer mehr diagonale Straßensperren errichtet, die den Verkehr in sogenannten Kiezblocks beruhigen sollen, indem Straßen für den Autoverkehr in Geradeausrichtung gesperrt werden.
2. Rechtsgrundlage: Eine Straße kann aus verschiedenen Gründen - auch zeitweilig - gesperrt werden. Diese sind in § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgelistet. Hierzu zählt insbesondere die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs.
3. Rechtswidrigkeit: Die Verwaltungsgerichte sehen diagonale Straßensperren als rechtswidrig an, wenn sie aus städteplanerischen Gründen erfolgen. Erforderlich ist aber, dass sie der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dienen.
1. Stadtplanung: Zuvorderst in Berlin werden immer mehr diagonale Straßensperren errichtet, die den Verkehr in sogenannten Kiezblocks beruhigen sollen, indem Straßen für den Autoverkehr in Geradeausrichtung gesperrt werden.
2. Rechtsgrundlage: Eine Straße kann aus verschiedenen Gründen - auch zeitweilig - gesperrt werden. Diese sind in § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgelistet. Hierzu zählt insbesondere die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs.
3. Rechtswidrigkeit: Die Verwaltungsgerichte sehen diagonale Straßensperren als rechtswidrig an, wenn sie aus städteplanerischen Gründen erfolgen. Erforderlich ist aber, dass sie der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs dienen.
Dieser Rechtstipp behandelt folgende Themen:
Was sind diagonale Straßensperrungen und Kiezblocks? Welches Ziel verfolgt die Politik mit diagonalen Straßensperren? Welche Kritik gibt es an diagonalen Straßensperrungen und Kiezblocks? Wann darf eine Straße gesperrt werden? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht eine Diagonalsperre in Berlin? Welche Behörde darf eine Straße sperren? Wer kann und wie kann man gegen eine Diagonalsperre vorgehen? Was passiert, wenn eine Straßensperrung angefochten wird? Welche Gerichtsurteile gibt es zu diagonalen Straßensperren? Update 4.4.2025: Absperrung im Berlin-Neuköllner Reuterkiez ist zulässig Wann dürfen Fahrradstraßen eingerichtet werden? Praxistipp zu Diagonalsperren Was sind diagonale Straßensperrungen und Kiezblocks?
Diagonalsperren oder diagonale Straßensperren werden so über eine Kreuzung angelegt, dass das Befahren einer der abzweigenden Straßen und geradeaus nicht mehr möglich ist. Umgesetzt werden sie meist durch rotweiße Pfosten, teilweise in Verbindung mit kleinen erhöhten Verkehrsinseln. Unter einem Kiezblock - ein rein Berliner Begriff - versteht man ein ganzes Wohngebiet ohne Kfz-Durchgangsverkehr, durchaus aber mit Anwohnerverkehr, Lieferverkehr und Befahrbarkeit für Rettungsfahrzeuge. Dabei kommen zum Teil jedoch auch Durchfahrverbote zur Anwendung.
Welches Ziel verfolgt die Politik mit diagonalen Straßensperren?
Diagonalsperren sollen die Zufahrt von Fahrzeugen in bestimmte Straßen ganz unterbinden, um verkehrsberuhigte Bereiche in der Stadt zu schaffen. In Berlin wurde zu diesem Zweck vom vormaligen rot-rot-grünen Senat das "Berliner Mobilitätsgesetzt" beschlossen, das ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr Vorrang vor dem Autoverkehr gibt.
Welche Kritik gibt es an diagonalen Straßensperrungen und Kiezblocks?
Die Verkehrsberuhigung im Wege von Diagonalsperren in den sogeannten Kiezblocks, also letztich in Seitenstraßen, führt dazu, dass der Verkehr auf die angrenzenden Hauptstraßen umgelenkt wird und sich dort entsprechend verstärkt. Dort nimmt die Verkehrsbelastung für die Anwohner stark zu. Die Anwohner der Seitenstraßen bekommen also eine bessere Wohnqualität, obwohl sie selbst auch ein Auto fahren, während die Anwohner der Hauptverkehrsstraßen eine starke Mehrbelastung erfahren.
Wann darf eine Straße gesperrt werden?
Die Sperrung einer Straße kann aus einer ganzen Reihe von Gründen zulässig sein, die § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auflistet.
Dazu gehören
- Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs,
- Durchführung von Arbeiten im Straßenraum,
- Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße,
- zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen,
- zum Schutz der Gewässer und Heilquellen,
- hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie
- zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.
Eine Sperrung kann dauerhaft oder nur zeitweilig erfolgen.
§ 45 Abs. 9 StVO sagt zum Thema Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: "Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt."
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht eine Diagonalsperre in Berlin?
Eine Diagonalsperre fällt unter den Bereich "Verkehrsberuhigung" bzw. "Verkehrsplanung". Die Verkehrsbehörden dürfen nach § 45 Abs. 1b Nr. 3 StVO auch die notwendigen Anordnungen zur Kennzeichnung von Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen treffen. Hier spricht das Gesetz jedoch nicht ausdrücklich von Sperrung. Als weitere Rechtsgrundlage kommt das "Berliner Mobilitätsgesetz" in Betracht, welches ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr Vorrang vor dem Autoverkehr einräumt.
Welche Behörde darf eine Straße sperren?
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde muss eine Sperrung anordnen. Privatpersonen oder Unternehmen können eine Straßensperrung beantragen, etwa für Bauarbeiten oder im Rahmen von Veranstaltungen. Auch dann muss eine Anordnung der Behörde mit entsprechenden Auflagen erfolgen.
Wer kann und wie kann man gegen eine Diagonalsperre vorgehen?
Fahrradstraße: Einrichtung rechtens, Klage möglich?Praxistipp zu Diagonalsperren
Diagonalsperren werden oft aus stadtplanerischen Gründen eingerichtet, die jedoch rechtlich allein nicht ausreichen. Beratung zu diesem Thema finden Anwohner bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der Ihren individuellen Fall am besten beurteilen kann.
(Ma)