Ihren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hier finden
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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Siegfriedstraße 6
50996 Köln
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Büchel 15
41460 Neuss
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bahnhofstraße 1
66111 Saarbrücken
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Hochstraße 54 / Doerkesplatz
41334 Nettetal
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Werderstraße 40
79379 Müllheim
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fürstenwall 147
40215 Düsseldorf
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Kaiserstraße 23
60311 Frankfurt am Main
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht
FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht helfen?