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Übersicht unserer Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Lindenallee 10
47533 Kleve
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Marienstraße 61
30171 Hannover
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Heesenstraße 65
40549 Düsseldorf
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Hawstraße 1 a
54290 Trier
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bismarckstraße 87
41061 Mönchengladbach
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bahnhofstraße 4
32584 Löhne
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Detmolder Straße 6
33604 Bielefeld
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herrengasse 9
83512 Wasserburg a. Inn
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Oppenhoffallee 19
52066 Aachen
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Thomas Mann Straße 56
70469 Stuttgart
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht?
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt einerseits die Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, andereseits auch die rechtlichen Gegebenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. In beiden Teilgebieten spielen vertragliche Vereinbarungen eine erhebliche Rolle, insbesondere der Mietvertrag und die Hausordnung sowie – bei der Eigentümergemeinschaft – die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Bürgerliche Gesetzbuch (hier die §§ 535 ff. BGB),
- das Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
- die Zivilprozessordnung (ZPO).
- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht,
- Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
- Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen bewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 120 Rechtsfälle aus dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Mindestens 60 müssen thematisch aus den Bereichen- Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
- Wohnungseigentumsrecht
FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht helfen?