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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Opladener Straße 149
40789 Monheim am Rhein
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Viktoriastraße 8
68165 Mannheim
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schloßgasse 20
07743 Jena
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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40723 Hilden
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Hermann-Köhl-Straße 2 a
93049 Regensburg
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Nördliche Auffahrtsallee 19
80638 München
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Elberfelder Straße 1
58095 Hagen
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Langenbacher Straße 22
51588 Nümbrecht
Das Verkehrsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
- das Strafgesetzbuch (StGB),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
- dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
- dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- dem Recht der Fahrerlaubnis,
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?