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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Herderstraße 26
40721 Hilden (Zweigniederlassung)
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Batteriestraße 1
41460 Neuss
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Melsunger Straße 3
34123 Kassel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Gabelsbergerstraße 7
30163 Hannover
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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56427 Siershahn
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwanenwall 8-10
44135 Dortmund
Fachanwalt für Verkehrsrecht
L 11, 12
68161 Mannheim
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Theresienstraße 12
82319 Starnberg
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Wallenroder Straße 1
13435 Berlin
Das Verkehrsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
- das Strafgesetzbuch (StGB),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
- dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
- dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- dem Recht der Fahrerlaubnis,
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?