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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Jürgen Leister
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 1
69115 Heidelberg
Rechtsanwalt Dr. Markus Schrama, LL.M.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Essenberger Straße 4d
47441 Moers
Rechtsanwalt Hans-Daniel Terner
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Marienstraße 61
30171 Hannover
Rechtsanwalt Jens Boldt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Georgstraße 12
30159 Hannover
Rechtsanwalt Thomas Erven
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Am Justizzentrum 7
50939 Köln
Rechtsanwalt Thomas Derstroff
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bismarckstraße 1
66482 Zweibrücken
Rechtsanwältin Kim Eva Werner-Thrien
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Altenessener Straße 439
45329 Essen
Rechtsanwalt Bodo K. Seidel
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Karl-Marx-Allee 90a
10243 Berlin
Rechtsanwalt Felix Ruhnke
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Reesendamm 3
20095 Hamburg
Rechtsanwalt Andreas Wirz
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Beyerbachstraße 1/Ecke Gutenbergstr.
65830 Kriftel (Zweigniederlassung)

Das Verkehrsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine in Deutschland vergebene Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 3.210 Fachanwälte für Verkehrsrecht bei den Kammern verzeichnet. Diese Fachrichtung ist damit eine der beliebteren Spezialisierungen unter Juristen.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
In zivilrechtlicher Hinsicht zählen zum Verkehrsrecht zum Beispiel das Recht der KFZ-Kaufverträge, Gewährleistungsansprüche nach Werkstattarbeiten und Schadenersatzansprüche nach Unfällen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
  • dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
  • dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • dem Recht der Fahrerlaubnis,
sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?