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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Andreas Wirz
   (2 Bewertungen)
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Vogesenstraße 8-10
60529 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Marktstraße 5
66333 Völklingen
Rechtsanwältin Karin Schaub
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 6
45701 Herten
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Oliver Schomberg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Rechtsanwalt Martin Diebold
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wöhrdstraße 5
72072 Tübingen
Rechtsanwalt Roland Hallatschek
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Riedstraße 25
72810 Gomaringen
Rechtsanwältin Sarah Eichelmann
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Seestraße 43
13353 Berlin
Rechtsanwalt Wolfgang Tings
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Huestraße 18
44787 Bochum
Rechtsanwältin Ulrike Silbermann
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Schlüterstraße 42
10707 Berlin

Das Verkehrsrecht

Der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ ist eine in Deutschland vergebene Fachanwaltsbezeichnung. Anfang 2013 waren 3.210 Fachanwälte für Verkehrsrecht bei den Kammern verzeichnet. Diese Fachrichtung ist damit eine der beliebteren Spezialisierungen unter Juristen.

Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel
  • das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • die Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
  • die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
  • das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
  • das Strafgesetzbuch (StGB),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
In zivilrechtlicher Hinsicht zählen zum Verkehrsrecht zum Beispiel das Recht der KFZ-Kaufverträge, Gewährleistungsansprüche nach Werkstattarbeiten und Schadenersatzansprüche nach Unfällen. Ein Fachanwalt im Verkehrsrecht muss sich insbesondere auskennen mit
  • dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
  • dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
  • dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  • dem Recht der Fahrerlaubnis,
sowie den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Wie wird man Fachanwalt?

Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Fachanwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Fachanwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Fachanwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Fachanwalt anonym beraten lassen?