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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Feltenstraße 54
50827 Köln
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Theresienstraße 12
82319 Starnberg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Steinbecker Meile 1
42103 Wuppertal
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Heesenstraße 65
40549 Düsseldorf
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Steinmetzstraße 9
65931 Frankfurt am Main
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Köpenicker Straße 25
12683 Berlin
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 1
69115 Heidelberg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Neustadt 498
84028 Landshut
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Friedrichstraße 17-19
52070 Aachen
Das Verkehrsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
- das Strafgesetzbuch (StGB),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
- dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
- dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- dem Recht der Fahrerlaubnis,
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?