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Übersicht unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwanenwall 8-10
44135 Dortmund
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Im Defdahl 10 B
44141 Dortmund
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wedeler Landstraße 48
22559 Hamburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Anger 42
99084 Erfurt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bachstraße 50
22083 Hamburg
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Am Justizzentrum 7
50939 Köln
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz (Zweigniederlassung)
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Bahnhofstraße 6
45701 Herten
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Huestraße 18
44787 Bochum
Das Verkehrsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Verkehrsrecht?
Das Verkehrsrecht ist in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Hier überschneiden sich verschiedene Rechtsbereiche wie das öffentliche Recht und das Zivilrecht. Auch das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht spielen eine wichtige Rolle. Wichtige Themen sind zum Beispiel die Folgen von Regelverstößen im Straßenverkehr, die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis und die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Wichtige gesetzliche Regelungen sind zum Beispiel- das Straßenverkehrsgesetz (StVG),
- die Straßenverkehrsordnung (StVO),
- die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO),
- die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV),
- das Ordnungswdrigkeitengesetz (OWiG),
- das Strafgesetzbuch (StGB),
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
- dem Verkehrszivilrecht, insbesondere dem Verkehrshaftungsrecht und dem Verkehrsvertragsrecht,
- dem Versicherungsrecht, insbesondere dem Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzügen der Personenversicherungen,
- dem Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
- dem Recht der Fahrerlaubnis,
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse insbesondere in den oben genannten Bereichen des Verkehrsrechts. Das theoretische Wissen muss im Rahmen von drei schriftlichen Prüfungen nachgewiesen werden. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der angehende Fachanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung mindestens 160 Rechtsfälle aus dem Verkehrsrecht eigenständig bearbeitet hat. Von diesen Fällen muss es sich bei mindestens 60 um gerichtliche Verfahren gehandelt haben. Die Fälle müssen aus mindestens drei verschiedenen der oben genannten Bereiche stammen, dabei müssen auf jeden der drei Bereiche mindestens fünf Fälle kommen. Diese Fallzahlen muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen können.FAQ zur Anwalt-Suche
Was unterscheidet einen Fachanwalt von einem Rechtsanwalt?
Wie finde ich den richtigen Fachanwalt?
Was kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie tun?
Was kostet mich die Beauftragung des Fachanwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen?