Ihren Anwalt für Akteneinsicht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Akteneinsicht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Akteneinsicht

Rechtsanwalt Urs G. Heck
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Rechtsanwältin Fee Kinder
Am Buchenbaum 40/42
47051 Duisburg
Rechtsanwalt Peter Salewsky
Ahrensburger Straße 105
22045 Hamburg
Rechtsanwalt Kay-Uwe Lesueur
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer
Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz
Von-Diergardt-Straße 9
51375 Leverkusen
Rechtsanwalt Klaus Müller
Holzschneiderstraße 22
42349 Wuppertal
Rechtsanwalt Eckerhardt Tesche
Dresdener Straße 6
15232 Frankfurt (Oder)

Wann erhält wer Einsicht in die Ermittlungsakte, Ihre Patientenakte oder sonstigen Behördenakte?

Gründe für die Akteneinsicht

Die Gründe Akteneinsicht nehmen zu wollen sind vielfältig: In vielen Fällen ist eine Akteneinsicht erforderlich, um eigene Rechte zu wahren oder geltend zu machen. Soll z. B. ein Patientenanwalt einen Arzt wegen einem Behandlungsfehler auf Schadensersatz verklagen, benötigt er Akteneinsicht, um die notwendigen Informationen über Befunde und die Behandlung zu bekommen. Beim Vorwurf einer Straftat benötigt der beauftragte Anwalt oder Pflichtverteidiger Akteneinsicht für die Strafverteidigung. Im Sozialrecht ist die Akteneinsicht ebenfalls oft notwendig, um z. B. einen Anspruch auf Wohngeld oder Erwerbsminderungsrente geltend machen zu können.

Das Recht auf Akteneinsicht

Das Recht auf Akteneinsicht ergibt sich grundsätzlich aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör bei Gerichtsverfahren oder im Verwaltungsverfahren. Das Akteneinsichtsrecht beschreibt das Recht eines Betroffenen, in Akten zu seinem Verfahren Einsicht zu nehmen. Das Recht auf Akteneinsicht kann sich darauf beschränken nur am Aufbewahrungsort Einsicht in die Akte zu nehmen. In anderen Fällen erstreckt sich das Recht auf Akteneinsicht darauf, die Akte sogar mitzunehmen oder sie zumindest zu kopieren.

Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Akteneinsicht

Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich direkt aus dem Gesetz und ist - abhängig von der Art der Akte und dem Verfahren - in unterschiedlichen Gesetzen enthalten. Für Beschuldigte einer Straftat ist der Anspruch auf Akteneinsicht in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, beim Bußgeldbescheid ergibt sich der Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), für Beteiligte im Zivilprozess ist der Anspruch auf Akteneinsicht in der Zivilprozessordnung (ZPO) normiert und bei Verwaltungsverfahren im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Daneben enthalten das Sozialgesetzbuch (SGB), das Familienverfahrensgesetz (FamFG) oder das Strafvollzugsgesetz (StVollZG) ebenfalls Normen, die einen Anspruch auf Akteneinsicht gewähren.

Fragen Sie einen Experten

Das Recht auf Akteneinsicht ist also sehr vielfältig und ergibt sich aus unterschiedlichen Vorschriften – Akteneinsicht muss in der Regel beantragt werden. Dabei kann sie aber auch z. B. aus Datenschutzgründen beschränkt werden. Wollen Sie Einsicht in eine Akte nehmen: Beantragen Sie die Akteneinsicht mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes, der sich auf dem Rechtsgebiet Ihres Falles auskennt. Den richtigen Rechtsanwalt finden Sie leicht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Akteneinsicht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Akteneinsicht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Akteneinsicht helfen?