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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arbeitsunfähigkeit

Rechtsanwalt Bernhard K. Wamser
Hostatostraße 4a
65929 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Michael Malzahn
Halberstädter Straße 12
06112 Halle (Saale)
Rechtsanwalt Klaus-Peter Nath
Herzog-Wilhelm-Straße 9/I
80331 München
Rechtsanwalt Willi Moch
Wolfrainstraße 8
76694 Forst
Rechtsanwalt Thomas Hubrich
Bahnhofstraße 4 a
99084 Erfurt
Rechtsanwalt Damiano Valgolio
Immanuelkirchstraße 3-4
10405 Berlin

Arbeitsunfähigkeit: Rechtlicher Überblick

Krank im Job: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist den meisten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geläufig. Erkrankt man als Arbeitnehmer so stark, dass man seine Arbeit nicht mehr ausüben kann (Infekt, gebrochener Arm etc.), entfällt die Pflicht aus dem Arbeitsvertrag zur Arbeit zu erscheinen seiner Arbeitspflicht nachzukommen. Kurz: Wer so krank ist, dass er nicht arbeiten kann, muss grundsätzlich nicht arbeiten. Dabei gilt: Man muss nicht mehr in der Lage sein, seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen – ob man eine andere Tätigkeit noch ausüben könnte, ist für die Arbeitsunfähigkeit irrelevant. Um dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass man arbeitsunfähig erkrankt ist, ist man verpflichtet dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit in Form der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen (sog. Attestpflicht, Nachweispflicht). Diese Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt vom Arbeitnehmerschutz. Aus diesem Grund ist im Arbeitsrecht – im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – vorgeschrieben, dass ein Arbeitnehmer unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch dann sein Arbeitsentgelt gezahlt bekommt, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist, die Krankheit nicht selbst verschuldet hat und die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Diesen Anspruch haben dabei nicht nur Vollzeitkräfte: Auch Arbeitnehmer in Arbeitsteilzeit haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt sogar, wenn einen Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit während des Urlaubs ereilt. Aber: Der Anspruch ist zeitlich begrenzt auf sechs Wochen Erkrankung – danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht ganz trennscharf werden in Deutschland die Begriffe "Arbeitsunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Die Arbeitsunfähigkeit bezeichnet im Arbeitsrecht formal korrekt nur die vorübergehende Unfähigkeit seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Im Gegensatz dazu ist die Berufsunfähigkeit ein Zustand, in dem man dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann, z. B. nach einem Unfall, Herzinfarkt oder Hirnschlag. Gegen diesen Fall der Berufsunfähigkeit kann man sich in den meisten Fällen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Nehmen Sie professionellen Rat in Anspruch!

Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit – als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer? Kontaktieren Sie mit Hilfe des Anwalt-Suchservice einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen Ihre Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder auch zur Berufsunfähigkeit beantworten kann!

FAQ zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
Wann muss der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden?
Wann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden?
Wie lange erhält man Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit?
Was passiert nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?