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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Bilderklau

Rechtsanwalt Dr. Peter Neu
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid
Rechtsanwalt Michael Kruse
Xantener Straße 15 A
10707 Berlin
Rechtsanwältin Maren Mauck
Brandenburger Straße 69
14467 Potsdam
Rechtsanwalt Claude F. Leyer
Schwarzburgstraße 10
60318 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Klaus Weber, LL.M.
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Informationen zum Thema Bilderklau

Die unberechtigte Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes wird umgangssprachlich oft Bilderklau genannt. Grundsätzlich wird der Begriff sowohl bei der unberechtigten Nutzung von Fotografien im Internet als auch im Printbereich benutzt.

Der Schutz durch das Urheberrecht

Jedes Foto oder Bild ist urheberrechtlich geschützt und die Nutzung von Fotografien unterfällt dem Urheberrecht. Möchte ein Nutzer das Foto oder das Bild nutzen, so muss er zunächst beim Urheber des Fotos nach der Erlaubnis zur Nutzung fragen bzw. die Erlaubnis einholen. Eine Nutzungserlaubnis nennt man auch Lizenz. Werden Fotos ohne Lizenz genutzt, ist das eine Verletzung des Urheberrechts. Eine Verletzung ist es aber nicht, wenn der Urheber des Bildes, des Fotos oder auch der Zeitung, Grafik etc. schon länger als 70 Jahre verstorben ist.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?