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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Klaus Müller
Holzschneiderstraße 22
42349 Wuppertal
Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Richard-Wagner-Straße 79
67655 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Torsten Krolopp
Karlstraße 5
06886 Lutherstadt Wittenberg
Rechtsanwältin Helicia H. Herman
Widenmayerstraße 18
80538 München
Rechtsanwalt Christian Kössl
Walter-Eucken-Straße 8
85716 Unterschleißheim
Rechtsanwalt Wolfgang Wehn
Oranienstraße 14
57072 Siegen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dirk Witteck
Am Neubergsweg 8
63868 Großwallstadt

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
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