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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Edgar Rings
In der Reisbach 67
4760 Büllingen
Rechtsanwalt Jürgen Nagel
Stephanienstraße 18
76133 Karlsruhe
Rechtsanwalt Bernd Eickelberg
Von-Alten-Straße 9
30938 Burgwedel
Rechtsanwalt Bernhard J. Hänel
Bramfelder Chaussee 226
22177 Hamburg
Rechtsanwalt Daniel Harfst
Heringsbrunnengasse 9-11
55116 Mainz
Rechtsanwalt Rainer Maeder
Hauptstraße 184
50226 Frechen
Rechtsanwalt Oliver Ahegger
Residenzplatz 1
87435 Kempten (Allgäu)
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
Radeberger Straße 2 k
01796 Pirna

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?