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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Werner Walch
Ingolstädter Straße 146
85049 Ingolstadt
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Ronald Gruska-Theus
Thälmannstraße 32
99974 Mühlhausen/Thüringen
Rechtsanwalt Tobias Rath
Flörsheimer Straße 7
60326 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Oliver Gantner
Beuthener Straße 10
53340 Meckenheim
Rechtsanwalt Daniel Petrovic
Mauerstraße 36
72764 Reutlingen
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Mankhauser Straße 7 b
42699 Solingen

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
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