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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwältin Christina Löring
Hauptstraße 67
45879 Gelsenkirchen
Rechtsanwalt Roman Zegbaum
Schönhauser Allee 146
10435 Berlin
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Fackenburger Allee 22
23554 Lübeck
Rechtsanwalt Martin Siebert
Lechfeldstraße 8
61350 Bad Homburg
Rechtsanwalt Achim Böth
Zeil 13
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Daniel Tabaka
Mühlenstraße 4
36124 Eichenzell
Rechtsanwalt Dirk Schröter
Schützenstraße 53
12165 Berlin
Rechtsanwalt Bernd Idselis
Teerhof 59
28199 Bremen (Zweigniederlassung)

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?