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Den Rechtsanspruch auf Elternzeit haben beide Eltern eines Kindes. Der Rechtsanspruch auf Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt. Hier ist ebenfalls der Anspruch auf Elterngeld geregelt. Voraussetzung für beide Ansprüche ist, dass Eltern ihr Kind selbst erziehen und betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und nicht in Vollzeit erwerbstätig sind. Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer von ihrer Arbeitspflicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entbunden – der Arbeitsvertrag ruht. Viele Eltern kehren nach der Elternzeit aber nicht in Vollzeit in den alten Job zurück, sondern arbeiten nur in Teilzeit. Ein Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit kann dabei nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz geltend gemacht werden.
Dauer der Elternzeit und Elternzeit beantragen
Grundsätzlich ist Elternzeit für drei Jahre möglich und zwar ab der Geburt des Kindes für die ersten drei Lebensjahre dieses Kindes. So war es bis Juli 2015. Mittlerweile können Paare (müssen übrigens nicht verheiratet sein) zwischen verschiedenen Modellen wählen, etwa zwischen der alten 3-Jahres-Spanne und dem neu eingeführten Elterngeld plus. Unterm Strich erhalten Eltern gleich viel Geld. Das Elterngeld plus erstreckt sich nur auf einen doppelt so langen Zeitraum (für dann die Hälfte). Auch kann die Elternzeit genommen werden, bis das Kind acht Jahre alt ist. Alleinerziehenden und Eltern von Mehrlingsgeburten ist der Gesetzgeber mit entsprechenden Regelungen außerdem entgegen gekommen. Und es gibt sogar Ausnahmen, in denen Elterngeld gestattet wird und von jemand anderem als den leiblichen Eltern betreut werden darf. Beachten Sie bei der Beantragung außerdem, den Chef mindestens sieben Wochen vor der geplanten Elternzeit zu informieren. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, Ihren Elternzeit-Plan zu ändern, das geht aber nicht unaufhörlich.
Elternzeit für Arbeitgeber
Die Elternzeit ist für Arbeitgeber oft eine Herausforderung, da die zeitweise frei gewordene Stelle übergangsweise mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden muss. Dies geschieht meist über eine befristete Anstellung eines anderen Arbeitnehmers, die wegen einer Schwangerschaftsvertretung für Arbeitgeber rechtlich unproblematisch ist.
Sie haben Fragen?
Sie wollen Ihre Elternzeit verlängern oder haben andere Fragen rund um Elternzeit, Elterngeld oder auch zum Kündigungsverbot in der Elternzeit? Kontaktieren Sie mit dem Anwalt-Suchservice unkompliziert einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen alle Fragen zum Thema Elternzeit beantworten kann.
FAQ zur Elternzeit
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist der Zeitraum, in dem Eltern nach der Geburt eines Kindes von ihrer Arbeit freigestellt sind, um sich um die Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen.
Wann kann ich Elternzeit beantragen?
Elternzeit kann spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Sie muss schriftlich und mit Angabe des gewünschten Zeitraums erfolgen.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit für ein Kind nehmen. Die Elternzeit kann aufgeteilt und auch teilweise zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden.
Habe ich während der Elternzeit Anspruch auf Elterngeld?
Ja, während der Elternzeit haben Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Elterngeld beträgt in der Regel zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, abhängig vom vorherigen Einkommen.
Was passiert mit meinem Arbeitsplatz während der Elternzeit?
Während der Elternzeit bleibt der Arbeitsplatz des Mitarbeiters erhalten. Der Arbeitgeber darf die Rückkehr des Mitarbeiters an seinen alten Arbeitsplatz nicht verhindern.