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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mord

Rechtsanwalt Christian Göller
Maximilianstraße 29-31
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Michael Häusele
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg
Rechtsanwalt Roland Tilch
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kaiserstraße 14
97070 Würzburg
Rechtsanwalt Michael Weiss
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwältin Dr. Judith Freund
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg

Informationen zum Thema Mord

Der Mord ist nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht und zählt umgangssprachlich zu den Kapitalverbrechen, also zu den besonders schweren Straftaten. Auch versuchter Mord ist strafbar, da es sich bei Mord um ein Verbrechen handelt, eine fahrlässige Begehung ist hingegen ausgeschlossen.

Der Mord ist gegen den Totschlag abzugrenzen. Dass der Mord eine vorsätzliche Tötung ist und der Totschlag auch ohne Vorsatz verwirklicht werden kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn für beide Straftaten ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Wer ohne Vorsatz eine Person tötet (z.B. Verkehrsunfall) kann sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Der Mord setzt aber neben der vorsätzlichen Tötung eines Menschen zusätzlich voraus, dass der Täter bei der Tat auch Vorsatz hinsichtlich eines der in § 211 StGB aufgelisteten Mordmerkmale hatte. Zu den Mordmerkmalen zählt z.B. die Habgier, die Heimtücke, Mordlust. Aber auch wenn der Täter mit gemeingefährlichen Mitteln tötet (z.B. Sprengstoff) oder wenn er dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tut, begeht er einen Mord und nicht lediglich einen Totschlag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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