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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Recht des öffentlichen Dienstes

Rechtsanwalt Marcus Richter, LL.M.
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf
Rechtsanwalt Stefan Schreiter
Friedbergstraße 45
14057 Berlin
Rechtsanwalt René Berger
Friedrich-Engels-Straße 4
15711 Königs Wusterhausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Mario Näumayr
Walter-Häbisch-Straße 58
06116 Halle (Saale)

Recht des öffentlichen Diensten - Kurzinfo:

Das Recht des öffentlichen Dienstes beinhaltet die Vorschriften und Vorgaben für Beamte, für aufgrund des öffentlichen Rechts Beschäftigte (z.B. Richter, Soldaten, Rechtsreferendare) und für Angestellte im öffentlichen Dienst. Ein anderer Begriff für den öffentlichen Dienst ist der sog. Staatsdienst. Teilbereiche des Rechts des öffentlichen Dienstes sind unter anderem das Beamtenrecht oder das Personalvertretungsrecht. Wichtige Regelungswerke finden sich im Beamtenstatusgesetz, dem Bundesbeamtengesetz, dem Bundesbesoldungsgesetz und weiteren landesrechtlichen Vorschriften, wie z.B. dem Landesbeamtengesetz.

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht ist dem besonderen Verwaltungsrecht zuzuordnen. Es beinhaltet unter anderem Vorschriften zur Ernennung der Beamten, zur Beendigung des Beamtenverhältnisses oder zu der rechtlichen Stellung eines Beamten. Da weder Betriebsverfassungsgesetz noch Mitbestimmungsgesetz bei Beamten Anwendung findet, gibt es im Beamtenrecht das Personalvertretungsrecht. Es findet seine rechtlichen Grundlagen in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder.

Weitere dienstrechtliche Vorschriften

Ebenfalls zum Recht des öffentlichen Dienstes zählt das Soldatenrecht (z.B. das Soldatengesetz). Für Angestellte im öffentlichen Dienst werden arbeitsrechtliche Vorgaben durch Tarifvertrag vereinbart, der im weiteren Sinne auch zum Recht des öffentlichen Dienstes gezählt wird.

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