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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Sozialversicherungsrecht

Rechtsanwalt Daniel Harfst
Fachanwalt für Sozialrecht
Heringsbrunnengasse 9-11
55116 Mainz
Rechtsanwalt Jens Koopmann
Bremer Straße 54
49084 Osnabrück
Rechtsanwalt Dr. Jan Kracht
Bernauer Straße 53
16515 Oranienburg (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Im Breitenfeld 15
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Rechtsanwalt Udo Harms
Goethestraße 2
32584 Löhne
Rechtsanwalt Peter Schütze
Fachanwalt für Sozialrecht
Osterstraße 124
20255 Hamburg
Rechtsanwalt Klaus Salemka
Fachanwalt für Sozialrecht
Neustraße 28
47441 Moers
Rechtsanwältin Kirsten Höner-March
Fachanwältin für Sozialrecht
Eichwerder Straße 65
16225 Eberswalde

Informationen zum Sozialversicherungsrecht:

Das Sozialversicherungsrecht umfasst die Gesamtheit der Normen und Regelungen des Sozialversicherungssystems. Zum System der Sozialversicherungen zählen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Unfallversicherung (UV), die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Pflegeversicherung (PV) und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die rechtlichen Grundlagen der Sozialversicherungen finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB), welches in insgesamt zwölf Bücher aufgeteilt ist. Das Sozialversicherungsrecht umfasst nicht nur die Leistungen der Versicherungen, sondern dient außerdem der Prävention und Rehabilitation.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Im Sozialgesetzbuch sind die sozialrechtlichen Regelungen und Vorschriften niedergelegt. Es ist das zentrale Gesetz für das deutsche Sozialversicherungssystem und das Sozialversicherungsrecht und enthält besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften für das Sozialversicherungsrecht. Die zwölf Bücher des Sozialgesetzbuches stellen eigene Gesetze dar. Die gesetzliche Krankversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V), die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch (SGB VII), die Rentenversicherung im sechsten Buch (SGB VI), die Pflegeversicherung im elften Buch (SGB XI) und die Arbeitsförderung im dritten Buch (SGB III) geregelt. Für alle Zweige der Sozialversicherung gilt das vierte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB IV).

Träger der Sozialversicherungen

Grundsätzlich sind die Träger der Sozialversicherung als öffentlich rechtliche Körperschaften organisiert (z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc.). Die Körperschaften sind aber keine staatlichen Einrichtungen, sondern verwalten sich selbst und sich vom Staat grundsätzlich unabhängig (sog. Selbstverwaltung). Mittel der Selbstverwaltung sind insbesondere die sog. Sozialwahlen, bei denen die Mitglieder den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung wählen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: berufliche Rehabilitation, gesetzliche Krankenversicherung, Kurzarbeitergeld, private Altersvorsorge, Sozial- und Sozialversicherungsrecht, Sozialversicherung, Versicherungspflicht.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Sozialversicherungsrecht gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht helfen?