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Steuerhinterziehung

Was eine Steuerhinterziehung ist, wird in § 370 der Abgabenordnung dargestellt. Grundsätzlich versteht man darunter die Verkürzung von Steuern oder die Erlangung von unberechtigten Steuervorteilen für sich oder andere. Als Methoden der Steuerhinterziehung nennt das Gesetz falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Steuerbehörden, das Verschweigen von steuerlich wichtigen Tatsachen und das Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern. All dies muss mit Vorsatz stattfinden. Bestraft wird das Delikt mit einer Freiheitsstrafe bis fünf Jahre oder einer Geldstrafe. Auch der Versuch ist strafbar.

Was ist eine Steuerverkürzung?

Wird eine Steuer gar nicht festgesetzt, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig, spricht man von einer Verkürzung der Steuer. Kommt es dazu, weil Sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, ist diese als Steuerhinterziehung strafbar. Beispiel: Sie beginnen mit einer selbstständigen Tätigkeit, geben aber nur einen Teil Ihrer Einnahmen an. Dadurch wird die Einkommenssteuer zu gering angesetzt. Die Steuer wird verkürzt. Als Festsetzung zählen auch vorläufige oder unter Vorbehalt erteilte Steuerbescheide. Man spricht auch dann von einer Steuerverkürzung, wenn die jeweilige Steuer mit Hilfe einer unrechtmäßigen Handlungsweise verringert wurde, sie aber eigentlich auch aus anderen Gründen hätte ermäßigt werden können.

Was sind Steuervorteile?

Von einem Steuervorteil spricht man unter anderem, wenn Sie vom Finanzamt eine Steuervergütung erhalten haben, also zum Beispiel eine Einkommenssteuer-Erstattung.

Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?

Von der Verkürzung von Steuern, die unter den Oberbegriff der Steuerhinterziehung fällt, ist die leichtfertige Steuerverkürzung zu unterscheiden. Die leichtfertige Steuerverkürzung stellt eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar. Eine solche Ordnungswidrigkeit begehen Sie, wenn Sie nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben machen, durch die dem Staat Steuern entgehen. Leichtfertig bedeutet, dass in mehr als fahrlässiger Art Sorgfaltspflichten außer acht gelassen werden. Die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) wird mit einem Bußgeld von höchstens 50.000 Euro geahndet.

Schwere Steuerhinterziehung

Ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung liegt unter anderem vor, wenn der Steuerschaden besonders hoch ist, der Täter als Amtsträger seine Position missbraucht, fortgesetzt Belege fälscht oder bandenmäßig tätig ist. In derartigen Fällen liegt die Strafandrohung bei mindestens sechs Monaten und höchstens zehn Jahren Haft.

Verjährung

Die einfache Steuerhinterziehung verjährt in fünf Jahren (§ 78 Absatz 3 Nr.4 StGB). Eine besonders schwere Steuerhinterziehung verjährt in zehn Jahren (§ 378 AO).

Selbstanzeige

Um eine Strafe wegen Steuerhinterziehung kann man durch eine Selbstanzeige herumkommen. Dazu darf die Tat nicht verjährt sein; es müssen alle fehlenden oder falschen Angaben ergänzt bzw. berichtigt werden. Eine Selbstanzeige führt nicht zur Straffreiheit, wenn dem Betreffenden bereits die Einleitung eines Verfahrens mitgeteilt wurde, ihm eine Steuerprüfung angekündigt wurde oder Finanzbeamte zu Ermittlungszwecken bereits vor der Tür stehen. Gerade hier ist die Beratung durch einen im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwalt unbedingt zu empfehlen: Er kann dafür sorgen, dass die Selbstanzeige nicht wegen Fehlern oder unvollständigen Angaben ins Leere geht.

Auch eine bereits erfolgte Entdeckung der Tat oder ein erlangter Vorteil von mehr als 50.000 Euro pro Tat machen eine Selbstanzeige wirkungslos.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Steuerhinterziehung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: falsche Steuererklärung, Steuerbetrug, Steuerflucht, Steuerstraftat.

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