Ihren Anwalt für Steuerstrafrecht hier finden

Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für Steuerstrafrecht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich. Schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht über das Kontaktformular.

Übersicht unserer Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt Christof Wedig Ankele
Bernhardt-Klein-Straße 8
53604 Bad Honnef
Rechtsanwalt Hannes Linke
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Uwe Willmann
Freiligrathstraße 5
90482 Nürnberg
Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Hauptstraße 19
79798 Jestetten (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Roy Felgner
Friedrich-Ebert-Damm 145
22047 Hamburg
Rechtsanwalt Hilmar Lampert
Rathenaustraße 7
95444 Bayreuth
Rechtsanwalt Jan Seest
Romanstraße 16
80639 München

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht ist nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern ist Teil des sogenannten Nebenstrafrechts. Die Straftatbestände finden sich in einem Absatz der Abgabenordnung, in §§ 369 ff. AO. Von den Strafvorschriften erfasst werden davon aber nur Verhaltensweisen, die gegen Steuergesetze verstoßen. Nach § 369 Absatz 2 AO finden aber die allgemeinen strafrechtlichen Gesetze ergänzende Anwendung, es sei denn die Strafvorschriften der Steuergesetze bestimmen etwas anderes. In jedem Fall gelten die allgemeinen Vorschriften des Strafrechts. Auch im Steuerstrafrecht gibt es Täterschaft und Teilnahme.

Steuerstraftaten

Kennzeichnend für das Steuerstrafrecht ist die Verknüpfung von Vorschriften des Steuerstrafrechts (Straftatbestand) und dem besonderen (materiellen) Steuerrecht. Voraussetzung der Straftatbestände ist immer die Verletzung einer materiell-rechtlichen Steuervorschrift. Bekanntester Fall ist die Steuerhinterziehung in § 370 AO. Unrichtige oder keine Angaben nach den Regelungen des EStG oder UStG, können einen Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO auslösen. Weitere wichtige Straftaten des Steuerstrafrechts sind: Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel und die Steuerhehlerei. Neben der Abgabenordnung enthält auch das Umsatzsteuergesetz Steuerstraftatbestände und Steuerordnungswidrigkeitentatbestände. Zu nennen sind hier die Ordnungswidrigkeit der Schädigung des Umsatzsteueraufkommens und der Straftatbestand der gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens.

Auch Steuerstraftaten werden mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sanktioniert. Ordnungswidrigkeiten im Steuerrecht (z.B. leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuergefährdung) können mit einer Geldbuße geahndet werden.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?