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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Strafanzeige

Rechtsanwalt Dr. Peter Meides, LL.M.
Eckenheimer Landstraße 46-48
60318 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Michael Wenni
Dammstraße 18
67059 Ludwigshafen am Rhein
Rechtsanwältin Dr. iur. Katharina Wild
Fürstenfelder Straße 13
80331 München
Rechtsanwalt Kay Hofheinz
Hauptstraße 26
34431 Marsberg
Rechtsanwältin Ellen Engel
Fasanenstraße 28
10719 Berlin
Rechtsanwalt Michael Donath
Neue Straße 11
74523 Schwäbisch Hall

Die Strafanzeige

Mit einer Strafanzeige informiert man die Strafverfolgungsbehörden über eine mutmaßliche Straftat. Die Strafanzeige kann von jedem gestellt werden, der zufällig von einer möglichen Straftat Kenntnis erhält. Sie ist etwas anderes als ein Strafantrag. Die Strafanzeige erfolgt gegenüber Polizei, Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft. Diese sind verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen. Die Strafanzeige setzt damit in der Regel ein Ermittlungsverfahren in Gang. Sie ist durch § 158 der Strafprozessordnung geregelt.

Unterschied zum Strafantrag

Bestimmte Delikte werden nur auf einen Strafantrag hin verfolgt. Dieser ist vom Geschädigten der jeweiligen Tat zu stellen. Mit dem formellen Strafantrag wird eine Verfolgung des Delikts gefordert. Ohne ihn wird die Staatsanwaltschaft bei einem der "Antragsdelikte" nur dann Ermittlungen einleiten, wenn an der Aufklärung ein öffentliches Interesse besteht. Beispiele für Antragsdelikte sind Beleidigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Beispiel: Wird das Garagentor eines Privathauses durch ein Graffiti verunziert, wird die Staatsanwaltschaft oder die Polizei nicht von selbst ermitteln. Der Betroffene muss Strafantrag stellen. Schmückt eine ganze Bande von Spayern jeden Bus und jede Bushaltstelle in der Stadt mit ihren Werken, könnte die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen. Wendet sich ein unbeteiligter Bürger in diesem Beispiel mit einer Strafanzeige an die Polizei, weil seine Bushaltestelle verunziert wurde, hängt die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens davon ab, ob ein Strafantrag der Busgesellschaft bzw. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen.

Wann stellt man eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige kann auf drei Arten mitgeteilt werden: Schriftlich an die jeweilige Behörde, über einen Rechtsanwalt oder mündlich. Mündliche Strafanzeigen sind zu beurkunden. Ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen nach einer Straftat helfen, Ihre Rechte zu wahren. Er kann Sie auch im Prozess gegen den Täter im Rahmen der Nebenklage vertreten.

Online-Strafanzeige

Viele Polizeibehörden ermöglichen es den Bürgern, eine Strafanzeige auch online zu übermitteln. Dabei ist ein Online-Formular auszufüllen. Zwar gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bei einer Strafanzeige; die meisten Polizeidienststellen halten jedoch standardisierte Formulare dafür bereit.

Falsche Anzeige

Wer eine falsche Strafanzeige stellt, nur um jemand anderem zu schaden, macht sich strafbar. Das betreffende Delikt nennt man „Falsche Verdächtigung“. Es ist in § 164 des Strafgesetzbuches geregelt. Zeigen Sie jemand anderen an, obwohl Sie wissen, dass derjenige unschuldig ist, riskieren Sie eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch das Vortäuschen einer Straftat ist eine strafbare Handlung.

Ausländische Straftaten

Wohnen Sie in Deutschland und zeigen den deutschen Behörden an, dass in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gegen Sie eine Straftat begangen wurde, können Sie bei der Staatsanwaltschaft die Weiterleitung an die zuständigen Behörden des anderen Staates beantragen. Dies ist meist in Fällen möglich, bei denen in Deutschland aus unterschiedlichen Gründen keine Strafverfolgung stattfindet.

Selbstanzeige

Auch der Täter selbst kann eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit anzeigen. Im Steuerstrafrecht kennt man den Begriff der strafbefreienden Selbstanzeige: Zeigt der Täter an, dass er eine den Behörden vorher nicht bekannte Steuerhinterziehung begangen hat, wird er nicht bestraft. Die Straffreiheit ist hier an mehrere Voraussetzungen geknüpft.

Eine bereits erfolgte Strafanzeige kann nicht mehr zurückgenommen werden. Die Polizei ist dazu verpflichtet, Informationen über eine Straftat nachzugehen.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Strafanzeige in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Strafbefehl.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
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