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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Unfallversicherung

Rechtsanwalt Wulf Varchmin
Segeberger Landstraße 81
24145 Kiel
Rechtsanwalt Usama Sabbagh
Gleuler Straße 277
50935 Köln
Rechtsanwalt Sven Leonhard
Heerstraße 106
47053 Duisburg
Rechtsanwalt Matthias Reiter
Lederergasse 31
84130 Dingolfing (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Kurt Renner
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Rechtsanwalt Ozan Atas
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt Bernhard Gaßen
Brüsseler Platz 10
50672 Köln

Infos zur Unfallversicherung

Was ist die Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist eine Versicherung gegen Unfallfolgen. Die Unfallversicherung übernimmt sowohl die Kosten der akuten Notfallbehandlung als auch Kosten der langfristigen Folgen eines Unfalls (Schwerbehinderung, Invalidität). Allgemein wird zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und privater Unfallversicherung unterschieden. Eine private Unfallversicherung lohnt sich aber oft kaum, denn die Kosten für die private Unfallversicherung sind im Verhältnis zum Schadensrisiko oft sehr hoch. Deshalb stellen sich die meisten (rechtlichen) Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung.

Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei einem Arbeitsunfall. Unfälle im privaten Bereich (Freizeitunfall) fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz der Unfallversicherung. Wenn es auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zu einem Unfall kommt, ist die Abgrenzung zwischen einem Arbeitsunfall – für den die Unfallversicherung aufkommen muss – und einem Freizeitunfall, für den die Unfallversicherung nicht eintritt, besonders schwierig. Man bezeichnet diese Unfälle als Wegeunfall. In der Regel muss die Unfallversicherung auch bei einem Wegeunfall eintreten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (z. B. Umwege, starke Alkoholisierung nach Betriebsfeier oder Weihnachtsfeier).

Rechtsgrundlage für die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung geht auf Otto v. Bismarck zurück. Geregelt ist die gesetzliche Unfallversicherung im siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII). Verantwortlich für die Unfallversicherung ist danach der Arbeitgeber, der seinen Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger der Unfallversicherung anmelden und die Beiträge der Unfallversicherung zahlen muss.

Besonderheiten bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Eine der grundlegenden Besonderheiten der Unfallversicherung ist deren Haftungsablösung. Wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verletzt wird, haftet nur noch die Unfallversicherung. Es bestehen dadurch keine Ansprüche mehr gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Mitarbeitern. Die Unfallversicherung ersetzt alle Schäden, aber sie bezahlt kein Schmerzensgeld.

Sie haben Fragen zur Unfallversicherung?

Während die private Unfallversicherung kaum Relevanz hat, gibt es rund um die gesetzliche Unfallversicherung eine Vielzahl von Fragen. Wollen Sie wissen, wann ein Unfall ein Arbeitsunfall ist oder ob sie auf dem Nachhauseweg noch schnell einkaufen oder die Kinder abholen dürfen? Diese Fragen beantwortet Ihnen ein Rechtsanwalt für Sozialrecht, der sich mit allen Problemen rund um die Unfallversicherung auskennt. Finden Sie Ihren Anwalt für Sozialrecht mit dem Anwalt-Suchservice!

FAQ zur Anwalt-Suche

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