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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Untersuchungshaft

Rechtsanwalt Jürgen Becker
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Hannes Linke
Wendtstraße 17
76185 Karlsruhe
Rechtsanwalt Torsten Strombach
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer
Plettenbergstraße 59
78628 Rottweil (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Christoph Gotzen
Gymnasiumstraße 1
66740 Saarlouis
Rechtsanwalt Lutz Mirus
Neupfarrplatz 2
93047 Regensburg

Untersuchungshaft

§ 112 StPO – die Untersuchungshaft

Im Volksmund ist die Untersuchungshaft bekannt unter dem Namen „U-Haft“. Sie wird unter anderem bereits im Ermittlungsverfahren angeordnet. Die Untersuchungshaft ist im Gegensatz zur Strafhaft keine Strafmaßnahme. Die Untersuchungshaft sichert Ermittlungen, die im Zusammenhang mit einer Straftat stehen. Der sogenannte Haftrichter ist zuständig für die Anordnung der Untersuchungshaft. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 112 ff. der Strafprozessordnung (StPO).

Untersuchungshaftgründe

In den Normen zur Untersuchungshaft finden sich die vom Gesetz zugelassenen Gründe für deren Anordnung. Voraussetzung der Untersuchungshaft ist immer der dringende Tatverdacht. Zusätzlich müssen dann Haftgründe wie beispielsweise Fluchtgefahr oder Verdunklungsgefahr gegeben sein. Ebenfalls kann – unter anderem bei (möglichen) Serientätern – die Wiederholungsgefahr ein Haftgrund darstellen.

Zeitliche Grenzen

Die Untersuchungshaft darf nicht für mehr als sechs Monate angeordnet werden. Ihre Dauer wird bei einer späteren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe angerechnet.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Untersuchungshaft in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: U Haft.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?