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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Versorgungsausgleich

Rechtsanwältin Katja Kerkow
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
Maximilianstraße 14
93047 Regensburg
Rechtsanwältin Eva Hendrich
Ostseestraße 111
10409 Berlin
Rechtsanwalt Christian Göller
Maximilianstraße 29-31
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Werner Hölck
Möllner Landstraße 12
22111 Hamburg
Rechtsanwalt Hans Simon
Burggrafenstraße 5a
40545 Düsseldorf
Rechtsanwalt Oliver Riedel
Aliceplatz 7
63065 Offenbach am Main
Rechtsanwältin Nadejda Bümlein
Kurfürstendamm 157/158
10709 Berlin

Der Versorgungsausgleich nach der Scheidung: wichtig für Ihre Rente!

Höhe des Versorgungsausgleichs und Halbteilungsgrundsatz

Der Versorgungsausgleich hat den Zweck, verschieden hohe Rentenansprüche für die Altersrente auszugleichen, die Ehepartner während der Ehe erworben haben. Die Höhe der Rentenanwartschaften richtet sich nach der Höhe des jeweiligen Berufseinkommens. Das führt zwangsläufig zu Unterschieden hinsichtlich der Höhe der Rentenansprüche.

Versorgungsausgleich hilft Rentenanspruch gerecht zu verteilen

Der Versorgungsausgleich soll hier helfen: Der Ehegatte mit dem höheren Rentenanspruch gleicht das Gefälle zwischen den einzelnen Anwartschaftsansprüchen aus. Dabei werden aber nicht alle Ansprüche aus allen Versorgungssystemen (gesetzliche Rentenversicherung, private Rentenversicherung etc.) zusammengerechnet und gegenübergestellt. Bei der internen Teilung wird jeder Anspruch aus einem Versorgungssystem einzeln ausgeglichen. Ansprüche werden nur verrechnet, wenn sie gleicher Art und vom gleichen Versorgungsträger sind.

Was ist einzubeziehen und Veränderung des Versorgungsausgleichs

Beim Versorgungsausgleich gilt der Halbteilungsgrundsatz: Wenn der verpflichtete Mann beispielsweise 2000 Euro gesetzliche Rente bezieht, muss er davon grundsätzlich 1000 Euro an sein Frau bzw. Ex-Frau bezahlen. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, Betriebsrenten, Zusatzversorgungen, Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen, Renten aus berufsständigen Versorgungskassen (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw.) sowie Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Bei privaten Renten- und Lebensversicherungen fallen nur die Versicherungen in den Versorgungsausgleich, bei deren Vertragsende zwingend eine Rente gezahlt wird und nicht eine Einmalzahlung erfolgt. Es kann im Laufe einer Ehe auch zu Änderungen des Versorgungsausgleichs kommen und zwar wenn sich die Rechtslage wesentlich ändert oder das Versorgungssystem des jeweiligen Rentenanspruchs grundlegend verändert wird.

Besonderer Tipp

Eheleute können Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen: In einem Ehevertrag können Ehepartner - aber auch Lebenspartner - den Versorgungsausgleich ausschließen. Auch wenn man in jungen Jahren heiratet und einen Ehevertrag schließt, muss man sich also bereits Gedanken darüber machen, ob man im Falle einer Scheidung seinem Ex-Ehepartner Teile seiner Rentenansprüche zugestehen will oder nicht.

Kurze Ehe oder wenig Kapital bleiben ohne Versorgungsausgleich

Aber auch ohne Ehevertrag gibt es Konstellationen, in denen ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet. Grund dafür kann eine sehr kurze Ehedauer sein oder ein Anspruch unter der Bagatellgrenze. 2009 hat sich das Recht rund um den Versorgungsausgleich massiv geändert. Auch deswegen ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Familienrecht zu Rate zu ziehen, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche auf Versorgungsausgleich haben oder solchen ausgesetzt sind.

FAQ zum Versorgungsausgleich

Was ist der Versorgungsausgleich?
Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
Welche Versorgungsansprüche werden ausgeglichen?
Wie lange dauert der Versorgungsausgleich?
Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?