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Eine Schwangerschaft steht in Deutschland unter einem besonderen Schutz. Dies bezieht sind insbesondere auf eine mögliche Kündigung. Auch sonst hat der Arbeitgeber vom Zeitpunkt der Bekanntgabe viele Pflichten zu beachten.

Anwälte für Mutterschutz in Bonn

Rechtsanwalt Peter A. Aßmann
Bornheimer Straße 156
53119 Bonn

Infos zur Suche nach einem Anwalt für Mutterschutz in Bonn

Werdende Mütter genießen zum Schutz des ungeborenen Kindes und ihrer eigenen Gesundheit besondere Schutzrechte. Insofern ist es anzuraten, dem Arbeitgeber eine Schwangerschaft möglichst frühzeitig anzuzeigen, vor allem wenn eine Kündigung im Raum steht: Während der Schwangerschaft darf genauso wenig gekündigt werden wie innerhalb der ersten vier Monate nach der Geburt des Kindes. Je nach Verlauf der Schwangerschaft muss die Arbeit zudem entweder angepasst (alternative Arbeitsinhalte) oder ein Beschäftigungsverbot (Attest!) akzeptiert werden. Das kann der Fall sein, wenn die werdende Mutter sich möglichst nicht mehr bewegen soll. Theoretische Fälle und praktische Umsetzung klaffen oft weit auseinander. Besprechen Sie Ihre Situation möglichst frühzeitig mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Einfach Anwalt in Bonn hier auswählen und unverbindlich anfragen.

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