Ihren Anwalt für Erbengemeinschaft in Hamburg finden Sie hier

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Anwälte für Erbengemeinschaft in Hamburg

Rechtsanwältin Anja von Freier
Poppenbüttler Hauptstraße 56 a
22399 Hamburg

In einer Erbengemeinschaft entstehen viele Rechtsfragen. Ein guter Anwalt aus Hamburg kann sie beantworten.

Eine Erbengemeinschaft wirft viele Rechtsfragen auf: Wie verwaltet man den Nachlass richtig, und wie wird er verteilt? Eine fachkundige Beratung kann helfen, Streit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Über unsere Seite können Sie schnell und einfach eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht vereinbaren.

Wann ist die Gemeinschaft beendet und was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Verteilung des Nachlasses unter den verschiedenen Miterben. Wichtig ist eine genaue Feststellung des Nachlasswertes. Mit der Verteilung des Nachlasses ist die Erbengemeinschaft beendet. Die Miterben können die Verteilung selbst vornehmen, wenn unter ihnen Einigkeit besteht. Es empfiehlt sich, dazu eine Vereinbarung aufzusetzen. Falls jedoch ein Testamentsvollstrecker vorhanden ist, darf nur dieser die Aufteilung organisieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt in Hamburg kann Ihnen helfen, Streit beim Thema Erbauseinandersetzung rechtzeitig vorzubeugen.

Streit in der Erbengemeinschaft: Warum kommt er so oft vor?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Zweckgemeinschaft von Menschen, die sich oft nicht miteinander verstehen. Die Anteile am Nachlass sind in Prozenten angegeben und meist nicht gleich hoch. Für manchen ist dies ein Grund für Ärger. Zwist gibt es oft um das geerbte Haus der Eltern: Was soll nun damit geschehen? Die Meinungen können auseinandergehen. Erben mit Zugang zur Wohnung des Erblassers sind oft in Versuchung, sich Nachlassgegenstände anzueignen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen in Hamburg dabei helfen, Ihre Rechte in der Erbengemeinschaft zu wahren.

Was bedeutet der Begriff Erbengemeinschaft?

Damit ist eine Gruppe von Personen gemeint, die gemeinsam Erben eines Nachlasses sind. Sie sind Teil einer Gesamthandsgemeinschaft, können also nur alle gemeinsam und nicht anteilig Rechte am Nachlass geltend machen. Als Mitglied dieser Gemeinschaft kann man also nicht einen einzelnen Gegenstand oder einen prozentualen Anteil an sich nehmen. Möglich ist nur der Verkauf des eigenen Erbanteils. Der Käufer bekommt dann allerdings nichts ausbezahlt, sondern wird Mitglied der Gemeinschaft. Sind Sie sich unsicher, welche Regeln für eine Erbengemeinschaft gelten, dann fragen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt aus Hamburg.

Wie verwaltet eine Erbengemeinschaft den Nachlass?

Alle Miterben gemeinsam verwalten den Nachlass. Heraushalten darf sich hier niemand. Jeder muss auch eine aktive Rolle übernehmen – außer natürlich, ein Nachlassverwalter oder ein Testamentsvollstrecker übernimmt diese Tätigkeit. Weigert sich ein Erbe, tätig zu werden, und entsteht dadurch ein Schaden, macht sich dieser gegenüber den anderen schadensersatzpflichtig. Zu einem Schaden kann es etwa kommen, wenn bei einer Immobilie Reparaturen nicht rechtzeitig durchgeführt werden. Gibt es Streit um die Verwaltung des Nachlasses in einer Erbengemeinschaft, ist ein Fachanwalt für Erbrecht aus Hamburg der beste Ratgeber.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt für Fragen zur Erbengemeinschaft!

Sie finden auf unserer Internetseite eine übersichtliche Liste von in Hamburg zugelassenen Anwälten für Erbrecht. Dort finden Sie die Profile der einzelnen Anwälte, mit weiteren Informationen zur Kanzlei. Unser Kontaktformular macht es möglich: Sie können dem ausgewählten Rechtsanwalt unkompliziert eine Nachricht schicken. Eine solche Kontaktaufnahme über den Anwalt-Suchservice ist für Sie vollkommen kostenlos und unverbindlich. Der von Ihnen ausgewählte Jurist wird Sie dann baldmöglichst anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Erbengemeinschaft in Hamburg gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Erbenermittlung, Erbteilung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?