Betriebskosten überprüfen Gemeinsamkeit macht stark.
19.11.2008, Autor: Herr Bernhard Müller / Lesedauer ca. 1 Min. (3051 mal gelesen)
Die Mieter sollten bei der Überprüfung ihrer Betriebskostenabrechnungen zusammenhalten.
Sie bekommen die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter und haben den Verdacht, dass diese falsch ist. Um dem Verdacht nachzugehen, investieren Sie 53,55 Euro, um die Abrechnung beim Anwalt Suchservice online überprüfen zu lassen.
Der Anwalt stellt fest, dass Ihnen tatsächlich 5,50 Euro zuviel berechnet wurden. Das Ergebnis ist aus wirtschaftlicher Sicht unbefriedigend.
Wenn sich jedoch 10 Mietparteien zusammenschließen, einer seine Abrechnung überprüfen läßt und den anderen das Ergebnis mitteilt, ist der break even point erreicht. Denn dann muss jeder Mieter nur noch 5,36 Euro für die Überprüfung zahlen.
Je mehr Mieter der selben Abrechnungseinheit sich zusammenschließen, um gemeinsam ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen, desto wirtschaftlicher wird es für den einzelnen Mieter.
Dies gilt nicht nur für die Betriebskostenabrechnung sondern auch für andere Auseinandersetzungen mit dem Vermieter zum Beispiel bei der Mieterhöhung.
Gemeinsam sind die Mieter stärker, als wenn jeder einzeln gegen den Vermieter vorgeht.
Sie bekommen die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter und haben den Verdacht, dass diese falsch ist. Um dem Verdacht nachzugehen, investieren Sie 53,55 Euro, um die Abrechnung beim Anwalt Suchservice online überprüfen zu lassen.
Der Anwalt stellt fest, dass Ihnen tatsächlich 5,50 Euro zuviel berechnet wurden. Das Ergebnis ist aus wirtschaftlicher Sicht unbefriedigend.
Wenn sich jedoch 10 Mietparteien zusammenschließen, einer seine Abrechnung überprüfen läßt und den anderen das Ergebnis mitteilt, ist der break even point erreicht. Denn dann muss jeder Mieter nur noch 5,36 Euro für die Überprüfung zahlen.
Je mehr Mieter der selben Abrechnungseinheit sich zusammenschließen, um gemeinsam ihre Betriebskostenabrechnung überprüfen zu lassen, desto wirtschaftlicher wird es für den einzelnen Mieter.
Dies gilt nicht nur für die Betriebskostenabrechnung sondern auch für andere Auseinandersetzungen mit dem Vermieter zum Beispiel bei der Mieterhöhung.
Gemeinsam sind die Mieter stärker, als wenn jeder einzeln gegen den Vermieter vorgeht.