Deals in Strafprozessen sind unter Bedingungen grundsätzlich erlaubt
19.03.2013, Autor: Herr Sebastian Steineke / Lesedauer ca. 1 Min. (1078 mal gelesen)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die umstrittene Regelung zum sogenannten "Deal" im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Die geltende gesetzliche Regelung zum sogenannten Deal im Strafprozess ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber an, das die Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung transparent und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt sein müssten. Zudem müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten, erklärten die Richter. Bislang bestehe ein "erhebliches Vollzugsdefizit". Daher wurde auch drei Strafurteile aufgehoben
Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis "in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: "Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten."
Das Bundesverfassungsgericht mahnte aber an, das die Urteilsabsprachen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung transparent und ausführlich im Protokoll der Hauptverhandlung vermerkt sein müssten. Zudem müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten, erklärten die Richter. Bislang bestehe ein "erhebliches Vollzugsdefizit". Daher wurde auch drei Strafurteile aufgehoben
Die Verfassungsrichter kritisierten, dass sich die gerichtliche Praxis "in erheblichem Umfang" über die gesetzlichen Regelungen hinwegsetze. Sollte sich das nicht ändern, drohe ein verfassungswidriger Zustand: "Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten."