Handy am Steuer- Wegfall des Punktes ist verhältnismäßig
13.07.2010, Autor: Herr Jens Jeromin / Lesedauer ca. 1 Min. (2963 mal gelesen)
Gerichte urteilen zugunsten der Betroffenen und reduzieren die Bußgelder- der Punkt fällt weg.
Das AG Bochum, Az. 37 OWi 113/10 und das AG Castrop-Rauxel, Az. 6 OWi 84/10, haben im April bzw. Juli entschieden, dass es bei Ersttätern verhältnismäßig ist, die Regelgeldbuße beim "Handy am Steuer" von 40,00 auf 30,00 bzw. 35,00 € abzusenken. In beiden Fällen fiel damit auch der grundsätzlich vorgesehene Punkt weg.
Beide Gerichte folgten der Argumentation der Verteidigung, dass es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm zulässig wäre, ein Handy auf den Beifahrersitz zu legen und dann eine sms zu schreiben und abzusetzen.
Dieses an sich erlaubte Vorgehen wäre aber viel gefährlicher, als nur ein Handy in der Hand zu halten, oder "normal" zu telefonieren.
Das AG Bochum, Az. 37 OWi 113/10 und das AG Castrop-Rauxel, Az. 6 OWi 84/10, haben im April bzw. Juli entschieden, dass es bei Ersttätern verhältnismäßig ist, die Regelgeldbuße beim "Handy am Steuer" von 40,00 auf 30,00 bzw. 35,00 € abzusenken. In beiden Fällen fiel damit auch der grundsätzlich vorgesehene Punkt weg.
Beide Gerichte folgten der Argumentation der Verteidigung, dass es nach der Rechtsprechung des OLG Hamm zulässig wäre, ein Handy auf den Beifahrersitz zu legen und dann eine sms zu schreiben und abzusetzen.
Dieses an sich erlaubte Vorgehen wäre aber viel gefährlicher, als nur ein Handy in der Hand zu halten, oder "normal" zu telefonieren.