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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Abfindung

Rechtsanwalt Markus Geis
Frankfurter Straße 112
34121 Kassel
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Rechtsanwalt André Edelmann
Dircksenstraße 52
10178 Berlin
Rechtsanwalt Torsten Strombach
Moltkestraße 21
51643 Gummersbach
Rechtsanwalt Tobias Helbing
Alsterdorfer Straße 261
22297 Hamburg
Rechtsanwältin Uta Hervol
Eversbuschstraße 114
80999 München
Rechtsanwalt Frank Robotta
Granitstraße 46
94051 Hauzenberg

Abfindung: Was steht mir zu?

Die Abfindung ist eine Einmalzahlung als Ersatz oder Ausgleich für bestehende Ansprüche. Die Ansprüche ergeben sich vor allem aus Vertragsverhältnissen, die für eine gewisse Dauer abgeschlossen wurden (sog. Dauerschuldverhältnisse). Häufigster Anwendungsbereich für Abfindungen ist das Arbeitsrecht. Aber auch im Mietrecht und Pachtrecht, sowie bei Dienstverhältnissen und sonstige Ansprüchen wie z.B. Schadensersatz gibt es Abfindungen.

Abfindung: Was man beachten muss

Im Arbeitsrecht werden Abfindungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als einmalige Geldzahlungen auf meist freiwilliger Basis geleistet. Bei fristlosen Kündigungen ist ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nicht normiert. Häufig werden aber auch in solchen Fällen Abfindungen gezahlt. Damit sollen teure Streitigkeiten vor Gericht verhindert werden. Arbeitnehmer versuchen häufig diesen Vorgang zu beschleunigen und reichen nach dem Erhalt einer Kündigung in der Regel (pro forma) Kündigungsschutzklage ein. Die Höhe der Abfindung richtet sich meist nach der Höhe des Gehalts und den vermeintlichen Kosten eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht. Wird eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung, wenn die Kündigung betriebsbedingt war und der Arbeitnehmer sich nicht vor Gericht gegen die Kündigung zur Wehr setzt. In manchen Tarifverträgen sind ebenfalls Abfindungsansprüche normiert. Oft werden Abfindungen mit einem Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag verbunden. Fehlt es in diesen Fällen an einem wichtigen Grund für den Vertrag, kann das zu einer Sperrzeit für das Arbeitslosengeld führen.

Abfindung muss versteuert werden!

Abfindungen sind genau wie der Arbeitslohn voll steuerpflichtig, jedoch sozialversicherungsfrei, da es sich nicht um Lohn für erbrachte Arbeit handelt. Wird durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt und eine Abfindung gezahlt, dann bleibt die Abfindung bei Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Kündigung unberücksichtigt.

FAQ zur Abfindung im Arbeitsrecht

Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung?
Wie hoch ist die Abfindung normalerweise?
Wann wird eine Abfindung gezahlt?
Kann eine Abfindung steuerfrei sein?
Kann man eine Abfindung ablehnen?