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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Arbeitsunfähigkeit

Rechtsanwalt Dr. Thomas Langner
Blankenauer Straße 13
09113 Chemnitz
Rechtsanwalt Michael Eisner
Meißner Straße 128
01445 Radebeul
Rechtsanwältin Eva Sondermann
Germaniastraße 18-20
12099 Berlin
Rechtsanwalt Klaus-Dieter Haas
Am Mühlrain 4
69151 Neckargemünd
Rechtsanwalt Uwe Baas
Thomas-Mann-Straße 13
07743 Jena
Rechtsanwalt Thomas Philipp
Frankfurter Straße 284
38122 Braunschweig
Rechtsanwalt Thorwald Ruff
Blumenstraße 27
70182 Stuttgart
Rechtsanwalt Jörg Paulsen
Unter St. Clemens 20
42651 Solingen
Rechtsanwalt Volker Koch
Kaiserstraße 54b
66849 Landstuhl

Arbeitsunfähigkeit: Rechtlicher Überblick

Krank im Job: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist den meisten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geläufig. Erkrankt man als Arbeitnehmer so stark, dass man seine Arbeit nicht mehr ausüben kann (Infekt, gebrochener Arm etc.), entfällt die Pflicht aus dem Arbeitsvertrag zur Arbeit zu erscheinen seiner Arbeitspflicht nachzukommen. Kurz: Wer so krank ist, dass er nicht arbeiten kann, muss grundsätzlich nicht arbeiten. Dabei gilt: Man muss nicht mehr in der Lage sein, seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen – ob man eine andere Tätigkeit noch ausüben könnte, ist für die Arbeitsunfähigkeit irrelevant. Um dem Arbeitgeber nachzuweisen, dass man arbeitsunfähig erkrankt ist, ist man verpflichtet dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit in Form der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen (sog. Attestpflicht, Nachweispflicht). Diese Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt durch einen Arzt.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das deutsche Arbeitsrecht ist geprägt vom Arbeitnehmerschutz. Aus diesem Grund ist im Arbeitsrecht – im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) – vorgeschrieben, dass ein Arbeitnehmer unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch dann sein Arbeitsentgelt gezahlt bekommt, wenn er arbeitsunfähig erkrankt ist, die Krankheit nicht selbst verschuldet hat und die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Diesen Anspruch haben dabei nicht nur Vollzeitkräfte: Auch Arbeitnehmer in Arbeitsteilzeit haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt sogar, wenn einen Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit während des Urlaubs ereilt. Aber: Der Anspruch ist zeitlich begrenzt auf sechs Wochen Erkrankung – danach zahlen die Krankenkassen Krankengeld.

Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit und Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht ganz trennscharf werden in Deutschland die Begriffe "Arbeitsunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet. Die Arbeitsunfähigkeit bezeichnet im Arbeitsrecht formal korrekt nur die vorübergehende Unfähigkeit seiner Arbeitsverpflichtung nachzukommen. Im Gegensatz dazu ist die Berufsunfähigkeit ein Zustand, in dem man dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen gar keiner Arbeit mehr nachgehen kann, z. B. nach einem Unfall, Herzinfarkt oder Hirnschlag. Gegen diesen Fall der Berufsunfähigkeit kann man sich in den meisten Fällen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Nehmen Sie professionellen Rat in Anspruch!

Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit einer Arbeitsunfähigkeit – als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer? Kontaktieren Sie mit Hilfe des Anwalt-Suchservice einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen Ihre Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder auch zur Berufsunfähigkeit beantworten kann!

FAQ zur Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?
Wann muss der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden?
Wann muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden?
Wie lange erhält man Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit?
Was passiert nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit?