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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Harald Küsel
Josephinenstraße 35
04317 Leipzig
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Rechtsanwältin Silvia Wunderle
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
Ostenhellweg 27-29
44135 Dortmund
Rechtsanwalt Felix Osterland
Kaiserstraße 55
72764 Reutlingen
Rechtsanwalt Michael Doll
Schulstraße 23
72250 Freudenstadt
Rechtsanwalt Christian J. Wowra
Friedrichstraße 134
10117 Berlin
Rechtsanwältin Katharina Janzen
Alter Kornmarkt 1
93047 Regensburg

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
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Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?