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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Christian Göller
Maximilianstraße 29-31
86150 Augsburg
Rechtsanwalt Jürgen Becker
Lüdenscheider Straße 24-26
51688 Wipperfürth
Rechtsanwalt Michael Häusele
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg
Rechtsanwalt Roland Tilch
Hans-Vogel-Straße 2
90765 Fürth
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Stefan Ullrich
Kaiserstraße 14
97070 Würzburg
Rechtsanwalt Michael Weiss
Von-der-Tann-Straße 45
86159 Augsburg
Rechtsanwältin Dr. Judith Freund
Apothekergäßchen 4
86150 Augsburg

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

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Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
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