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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Medienrecht

Rechtsanwalt Michael Schiffer
Neue Weyerstraße 10
50676 Köln
Rechtsanwältin Margot Trautner
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg
Rechtsanwalt Dr. Ralph Oliver Graef, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Jungfrauenthal 8
20149 Hamburg
Rechtsanwältin Gudrun Rolf, LL.M.
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Ritterstraße 19
33602 Bielefeld
Rechtsanwalt Götz Sommer
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Hansaring 97
50670 Köln
Rechtsanwalt Dr. Matthias Schaefer, LL.M.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Brienner Straße 55
80333 München
Rechtsanwalt Klaus Weber, LL.M.
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Das gehört zum Medienrecht

Die bedeutsamsten Regelungen des Medienrechts sind in zahlreichen Gesetzen zu finden, so fungieren beispielsweise das Urheberrechtsgesetz (UrhG), der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) oder das Telemediengesetz (TMG) als Rechtsquellen.

Rundfunk, Telemedien und Presse: Teile des Medienrechts

Unter anderem umfasst das Medienrecht das Rundfunkrecht, das Telemedien- bzw. Telekommunikationsrecht und das Presserecht.

Rundfunkrecht: Wichtig für Fernsehsender und Radiostationen

Im Rundfunkrecht kommt dem Rundfunkstaatsvertrag eine wichtige Funktion zur Regelung des Rundfunks wie z.B. dem Betrieb und der Zulassung von Fernsehsendern und Rundfunkstationen (Radiosender) zu. Das Recht der Telemedien richtet sich vor allem Betreiber von Internetseite, das hierfür wesentliche Gesetzt ist insbesondere das Telemediengesetz. Darin enthalten ist auch die Pflicht zum Vorhalten eines Impressums und zum Bereithalten einer Datenschutzerklärung. Verstöße gegen eben diese Pflichten können kostenpflichtig abgemahnt werden.

Presserecht: Regeln und Gesetze nicht nur für Printprodukte

Innerhalb des Medienrechts ist das Presserecht ebenfalls auf verschiedene Normen und Gesetze aufgeteilt. Dabei normiert das Presserecht insbesondere die verfassungsrechtlich geschützte und gewährleistete Pressefreiheit. Zudem finden sich in den Gesetzen - beispielhaft sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kunsturhebergesetz (KUG) oder die Landespressegesetze zu nennen - die Befugnisse und Verpflichtungen von Presseorganen und Journalisten. Die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich obliegt den Bundesländern, so dass in jedem Bundesland ein eigenes Pressegesetz zu finden ist.

Medienrechtliche Ansprüche: Abmahnung, Unterlassung, Schadensersatz

Ebenso ergeben sich aus dem Presserecht Ansprüche für natürliche und juristische Personen. Sie können sich insbesondere gegen rechtswidrige Berichterstattung zur Wehr setzen. Ihnen steht unter Umständen ein Anspruch auf Berichtigung oder Richtigstellung bei unzutreffender oder einseitiger Berichterstattung (Berichtigungsanspruch) zu, oder aber ein Anspruch auf Gegendarstellung (Gegendarstellungsanspruch) oder Widerruf (Widerrufsanspruch). Diese Ansprüche können im Rahmen der einstweiligen Verfügung bei Gericht geltend gemacht werden, sofern die Sache eilbedürftig ist. Im Vorfeld besteht die Möglichkeit, den Ansprüchen zugrunde liegende Rechtsverletzungen mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu ahnden.

Was der Unterlassungsanspruch bedeutet?

Hinsichtlich der Geltendmachung von Ansprüchen kommt dem Unterlassungsanspruch große Bedeutung zu. Dieser steht Personen zu, deren allgemeines Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild in widerrechtlicher Art und Weise verletzt ist. Bei derartigen Rechtsverletzungen kann der Anspruchssteller auch auf spezialgesetzliche Anspruchsgrundlagen zurückgreifen, die sich unter anderem im Kunsturhebergesetz (KUG) oder im Bereich des allgemeinen Zivilrechts befinden. Daneben besteht häufig die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn zum Beispiel Straftatbestände wie Nachrede oder Verleumdung erfüllt sind. Normen für den Bereich des Films, des Musik- und Verlagsrecht, etc. stammen vorrangig aus dem Urheberrecht. Wichtigste Rechtsquelle ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Medienrecht in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Leistungsschutzrecht, Privatkopie, Rundfunkrecht, Telekommunikationsrecht, Telemediengesetz, Titelschutz, Verlagsrecht, Widerrufsanspruch.

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