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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mietminderung

Rechtsanwalt Thomas Frank
Geibelstraße 5
23611 Bad Schwartau
Rechtsanwältin Claudia Stammler
Bökelstraße 40
41063 Mönchengladbach
Rechtsanwalt William R. McCreight
Siemensstraße 6
65779 Kelkheim (Taunus)
Rechtsanwalt Jens Reichmann
An der Egge 7
57392 Schmallenberg
Rechtsanwältin Katja Spies
Königsteiner Straße 139
65929 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Hans-Ulrich Rimmel
Richard-Wagner-Straße 79
67655 Kaiserslautern
Rechtsanwalt Jens Beyer
Friedrich-Engels-Ring 46
17033 Neubrandenburg
Rechtsanwalt Christoph Wagner
Karl-Marx-Straße 214
12055 Berlin

Mietminderung: was beachten?

Ihr Vermieter hat dafür zu sorgen, dass Ihre Mietwohnung sich in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Meist steht im Mietvertrag, dass die Wohnung eben zum Wohnen da ist. Fällt im Winter die Heizung aus, ist dieses nicht mehr möglich. Macht im Sommer Lärm von Nachbarn jeden Feierabend zum Nerventest, ist ein normales Wohnen nur noch eingeschränkt möglich. Hier haben Sie als Mieter die Möglichkeit, eine Mietminderung vorzunehmen.

Mietminderung: Wegen was wird gemindert?

Wie oben schon angedeutet, ist ein Mangel der Mietwohnung alles, was deren Benutzbarkeit zum Wohnen reduziert. Dies können defekte elektrische Leitungen sein, undichte Fenster, laute Nachbarn oder eine ständig ausfallende Heizung. Wichtig ist allerdings: Rechte haben Sie nur, wenn es kein unwesentlicher Mangel ist. Sie müssen daher nachweisen können, dass die Sache keine "Kleinigkeit" ist. Ein beliebter Mangel ist auch Schimmelpilz - aber dieser führt oft zu Streitigkeiten darüber, wer denn nun Verursacher ist. Übrigens gibt es auch so etwas wie rechtliche Mängel: Diese liegen vor, wenn sich jemand anderer ein Recht an "Ihrer" Wohnung anmaßt. Dies kann z.B. vorkommen, wenn eine Wohnung zweimal vermietet wurde.

War der Mangel bereits bekannt?

Kein Recht auf Mietminderung haben Sie, wenn Sie das Problem schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kannten oder hätten kennen müssen. Denn dabei haben Sie sich ja bewusst auf die Wohnung in diesem Zustand eingelassen. "Kennen müsssen", bedeutet, dass von Ihnen schon erwartet werden kann, dass Sie sich eine Mietwohnung vor Vertragsabschluss anschauen und wegen offensichtlicher Probleme auch mal nachfragen. Ein klappriges altes Fenster kann nicht bei der Besichtigung hingenommen und später als Mangel beklagt werden.

Mietminderung: Was sollte der Mieter tun?

Eine weitere Voraussetzung ist die Mängelanzeige. Sie müssen Ihrem Vermieter einen entdeckten Wohnungsmangel sofort mitteilen. Nur so hat er die Möglichkeit, etwas dagegen zu tun. Verursacht der Mangel womöglich weitere Schäden an der Wohnung, kann der Vermieter Sie sogar auf Schadenersatz verklagen, wenn Sie nichts gesagt haben. Und es gibt keine Mietminderung.

Frist für Mängelbeseitigung setzen!

Tritt ein Wohnungsmangel auf, sollten Sie es nicht bei der reinen Mängelanzeige belassen. Fordern Sie den Vermieter ausdrücklich zur Beseitigung des Mangels auf und setzen Sie ihm eine Frist. Die sollte allerdings angemessen lang sein und keine Schikane - schließlich muss der Vermieter auch erst den Schaden sichten und ggf. Termine mit Handwerkern machen. Die Länge der Frist hängt davon ab, wie dringend es ist - im Winter müssen Sie nicht unbegrenzt bei kaputter Heizung ausharren. Hat der Vermieter nach Ablauf der Frist nichts getan, ist es Zeit für die Mietminderung.

Mietminderung: Wie hoch ist angemessen?

Tabellen und Urteile zur Höhe von Mietminderungen sind leider wenig zuverlässig, denn offizielle Tabellen oder Beträge gibt es nicht. Jedes Gericht kann anders entscheiden. Hier kann es helfen, einen im Mietrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann einschätzen, wie erheblich Ihr Wohnungsmangel ist und wie hoch eine Mietminderung ausfallen könnte. Sie gehen bei einer Mietminderung ein Risiko ein: Mindern Sie die Miete unberechtigt, bauen Sie Mietschulden auf - und erreichen diese den Betrag von zwei Monatsmieten kalt, kann der Vermieter Ihnen kündigen.

Mietminderung bei Wärmedämmung und Heizung

Die Mietrechtsreform hat dazu geführt, dass ab 1. Mai 2013 das Recht des Mieters auf Mietminderung in den ersten drei Monaten während des Mangelzeitraumes ausgeschlossen ist, wenn der Mangel auf Bauarbeiten beruht, die einer energetischen Sanierung dienen - z.B. einer Wärmedämmung oder Erneuerung der Heizung.

Mietminderung durch Mietvertrag ausschließen - geht das?

Das Recht des Mieters auf Mietminderung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden - solche Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Mietminderung in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Mängelbeseitigung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Mietminderung für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Mietminderung gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Mietminderung helfen?