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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Opferhilfe

Rechtsanwalt Torsten Krolopp
Karlstraße 5
06886 Lutherstadt Wittenberg
Rechtsanwalt Karsten Hinz
Rähnitzgasse 23
01097 Dresden
Rechtsanwalt Markus Nöbel
Kerpstraße 11
53844 Troisdorf
Rechtsanwalt Dr. jur. Martin Heinzelmann, LL.M.
   (35 Bewertungen)
Bockenheimer Landstraße 17-19
60325 Frankfurt am Main (Zweigniederlassung)
Rechtsanwalt Dr. Marc d' Avoine
Bembergstraße 2-4
42103 Wuppertal
Rechtsanwalt Ralf Husch
Römlinghovener Straße 37a
53227 Bonn
Rechtsanwalt Matthias Geißer
Karl-Dressel-Straße 35
17139 Malchin
Rechtsanwalt Klaus Schamber
Friedrich-Wilhelm-Straße 36
63607 Wächtersbach
Rechtsanwältin Uta Hervol
Eversbuschstraße 114
80999 München

Infos zur Opferhilfe

Der Begriff Opferhilfe

Die Opferhilfe ist ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Sozialen Arbeit. Der Begriff Opferhilfe steht dabei für die Unterstützung von Kriminalitätsopfern. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 GG) die professionelle Unterstützung der Opfer bei der Bewältigung ihrer Situation gebietet, erfolgt die Opferhilfe in Deutschland allerdings hauptsächlich über private Einrichtungen oder Vereine für Opferhilfe. Der bekannteste Verein für Opferhilfe ist der "Weisse Ring e.V.". Juristen verwenden den Begriff Opferhilfe oder Opferschutz außerdem, um alle Vorschriften zusammenzufassen, die das Opfer vor einer Straftat schützen oder ihm helfen sollen. Im Gegensatz zur Schweiz existiert in Deutschland für die Opferhilfe aber kein Opferhilfegesetz (OHG). Der Bereich Opferhilfe setzt sich stattdessen aus einzelnen Gesetzen und Normen zusammen, die zu unterschiedlichen Rechtsgebieten zählen.

Opferhilfe im Strafverfahren

Hinter vielen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Strafgesetzbuch (StGB) steht der Gedanke der Opferhilfe bzw. des Opferschutzes. Das betrifft vor allem Regelungen zur Nebenklage oder zur Zeugenvernehmung (Ausschluss der Öffentlichkeit etc.). Zudem ist die Verbesserung der Opferhilfe ein zentraler Grund für stetige Veränderungen des Strafrechts und Reformgesetze wie z. B. das Opferschutzgesetz (OpferSchG) oder das Opferrechtereformgesetz. Letztlich dient auch der Täter-Opfer-Ausgleich als Weg der Wiedergutmachung der Opferhilfe, denn auch dieser Ausgleich führt oft zu einer besseren Verarbeitung der Straftat beim Tatopfer.

Opferhilfe in anderen Rechtsgebieten

Die Opferhilfe geht aber über das bloße Strafverfahren hinaus und spielt auch in anderen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle. Besonders wichtige Gesetze der Opferhilfe sind hier das Zeugenschutzgesetz (ZSHG), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Das OEG ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) und enthält wichtige Vorschriften für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld, die im Wege des Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Fragen zur Opferhilfe

Sie haben Fragen zur Opferhilfe? Wollen Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Opfer einer Straftat zustehen? Oder wollen Sie Anzeige wegen Beleidigung, Körperverletzung oder einer anderen Straftat erstatten und benötigen Hilfe? Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalts-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Opferhilfe in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Opferanwalt, Opferentschädigung, Opfervertretung.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie finde ich den richtigen Anwalt?
Was kann ein Anwalt für Opferhilfe für Sie tun?
Wann sollte ich zum Anwalt für Opferhilfe gehen?
Was kostet mich die Beauftragung des Anwalts?
Wer kann mir bei der Suche nach einem Anwalt für Opferhilfe helfen?