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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Opferhilfe

Rechtsanwalt Martin Düllmann
Hagener Straße 75
58642 Iserlohn
Rechtsanwältin Anna Cellar
Lehnerstraße 5
45481 Mülheim an der Ruhr
Rechtsanwältin Anja Schulte
Harkortstraße 5
04107 Leipzig
Rechtsanwalt Wolfgang Linz
Rhein-Mosel-Straße 44
56281 Emmelshausen
Rechtsanwalt Markus Alexander Leonhardt
Kaiserhofstraße 10
60313 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Stephan Lucas
Neuhauser Straße 1 (Fußgängerzone)
80331 München

Infos zur Opferhilfe

Der Begriff Opferhilfe

Die Opferhilfe ist ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Sozialen Arbeit. Der Begriff Opferhilfe steht dabei für die Unterstützung von Kriminalitätsopfern. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 GG) die professionelle Unterstützung der Opfer bei der Bewältigung ihrer Situation gebietet, erfolgt die Opferhilfe in Deutschland allerdings hauptsächlich über private Einrichtungen oder Vereine für Opferhilfe. Der bekannteste Verein für Opferhilfe ist der "Weisse Ring e.V.". Juristen verwenden den Begriff Opferhilfe oder Opferschutz außerdem, um alle Vorschriften zusammenzufassen, die das Opfer vor einer Straftat schützen oder ihm helfen sollen. Im Gegensatz zur Schweiz existiert in Deutschland für die Opferhilfe aber kein Opferhilfegesetz (OHG). Der Bereich Opferhilfe setzt sich stattdessen aus einzelnen Gesetzen und Normen zusammen, die zu unterschiedlichen Rechtsgebieten zählen.

Opferhilfe im Strafverfahren

Hinter vielen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Strafgesetzbuch (StGB) steht der Gedanke der Opferhilfe bzw. des Opferschutzes. Das betrifft vor allem Regelungen zur Nebenklage oder zur Zeugenvernehmung (Ausschluss der Öffentlichkeit etc.). Zudem ist die Verbesserung der Opferhilfe ein zentraler Grund für stetige Veränderungen des Strafrechts und Reformgesetze wie z. B. das Opferschutzgesetz (OpferSchG) oder das Opferrechtereformgesetz. Letztlich dient auch der Täter-Opfer-Ausgleich als Weg der Wiedergutmachung der Opferhilfe, denn auch dieser Ausgleich führt oft zu einer besseren Verarbeitung der Straftat beim Tatopfer.

Opferhilfe in anderen Rechtsgebieten

Die Opferhilfe geht aber über das bloße Strafverfahren hinaus und spielt auch in anderen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle. Besonders wichtige Gesetze der Opferhilfe sind hier das Zeugenschutzgesetz (ZSHG), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Das OEG ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) und enthält wichtige Vorschriften für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld, die im Wege des Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Fragen zur Opferhilfe

Sie haben Fragen zur Opferhilfe? Wollen Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Opfer einer Straftat zustehen? Oder wollen Sie Anzeige wegen Beleidigung, Körperverletzung oder einer anderen Straftat erstatten und benötigen Hilfe? Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalts-Suchservice!

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FAQ zur Anwalt-Suche

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