Ihren Anwalt für Studienplatzklage hier finden

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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Studienplatzklage

Rechtsanwältin Martina Notthoff
Wilhelmitorwall 31
38118 Braunschweig
Rechtsanwältin Nicole Weber
Prinz-Georg-Straße 104
40479 Düsseldorf
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Sven Laube
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Klaus Herrmann
Konrad-Zuse-Ring 12 A
14469 Potsdam
Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Abelmannstraße 27
30519 Hannover
Rechtsanwalt Mark Meixner
Gießener Straße 16
35440 Linden

Infos zur Studienplatzklage

Was ist eine Studienplatzklage?

Oft erhält man einen Studienplatz an der Wunsch-Uni nicht, weil man den notwendigen "NC" (Numerus Clausus) für das Studienfach nicht erreicht hat, die Abiturnote ist also nicht gut genug. Das ist oft in Fächern wie Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie der Fall. Der NC ist dabei meist die Folge der Tatsache, dass mehr Bewerberinnen bzw. Bewerber für Studienplätze vorhanden sind als Studienplätze. Aber nicht nur der NC hat Auswirkungen auf die Vergabe der Studienplätze – das Vergabeverfahren ist oft sehr komplex. Und genau aus diesem Grund passieren oft Fehler bei der Vergabe von Studienplätzen. Mithilfe einer Studienplatzklage kann man gerichtlich feststellen lassen, dass an einer bestimmten Hochschule in Deutschland Studienplätze frei werden oder frei sind. Ist das der Fall, hat man einen Anspruch auf den Studienplatz an einer Hochschule für einen bestimmten Studiengang in einer bestimmten Stadt, den man zuvor z. B. wegen eines Verfahrensfehlers nicht bekommen hat.

Studienplatzklage: Ablauf und Faktoren für die Erfolgsaussicht

Voraussetzung für eine Studienplatzklage gegenüber einer staatlichen Hochschule ist in erster Linie die Berechtigung an einer deutschen Hochschule studieren zu dürfen – Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife sind also Grundvoraussetzung. Außerdem muss bei der jeweiligen Hochschule ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden und die dafür festgesetzten Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Wichtig ist außerdem in diesem Zusammenhang zu wissen: Ein Ablehnungsbescheid einer Hochschule ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Studienplatzklage! Die Fristen sind unbedingt einzuhalten. Erst wenn der Antrag gestellt wurde, kann eine Studienplatzklage erhoben werden.

An wen wendet man sich?

Sie wollen eine Studienplatzklage erheben? Sprechen Sie einen Anwalt an, der Sie zum Thema Studienplatzklage berät und Ihnen sagen kann, ob es Sinn macht in eine Studienplatzklage zu investieren. Dieser Rechtsanwalt kann Ihnen auch sagen, welche Kosten eine Studienplatzklage mit sich bringt – eine Studienplatzklage ohne Anwalt macht also meist wenig Sinn. Finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Hochschulrecht mit dem Anwalt-Suchservice, der für Sie eine Studienplatzklage formgerecht und fristgerecht erheben kann.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?