Jahresabschluss Spanien
17.07.2023, Autor: Herr Frank Müller / Lesedauer ca. 3 Min. (131 mal gelesen)
Der Beitrag Jahresabschluss Spanien erläutert die gesetzliche Pflicht zu dessen Erstellung, Genehmigung und Hinterlegung, den Inhalt der spanischen Jahresabschlüsse sowie die Fristen.
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Unter den diversen kaufmännischen Verpflichtungen, die das Gesetz für die einzelnen spanischen Gesellschaften festlegt, gibt es eine Reihe von Bestimmungen, deren Erfüllung im Verantwortungsbereich der Geschäftsführer liegt. Eine der wesentlichen Aufgaben ist mit der Einreichung des Jahresabschlusses gemäß Artikel 279 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010 vom 2. Juli, mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften (im Folgenden “LSC”) verabschiedet wird, verbunden und unterteilt sich in drei Aufgaben:
Die Erstellung des Jahresabschlusses (Art. 253 ff. LSC), bei welcher die Geschäftsführung verpflichtet ist, den Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach dem Abschlussdatum zu erstellen.
Die Genehmigung des Jahresabschlusses (Art. 163 LSC), welche innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres durch die Hauptversammlung der Gesellschafter zu erfolgen hat, um über die Bestätigung der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und gegebenenfalls die von diesem Organ vorgeschlagene Verteilung der Ergebnisse des Geschäftsjahres zu entscheiden und zuletzt die Hinterlegung des Jahresabschlusses (Art. 279 LSC), bei welcher der Jahresabschluss innerhalb eines Monats nach Genehmigung beim Handelsregister in Spanien zu hinterlegen ist.
Die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Finanzinformationen geben einen Einblick in die finanzielle Situation eines Unternehmens und dienen der Sicherheit des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen.
Sofern ein Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht fristgerecht hinterlegt, wird das Register mit Wirkung zum Jahresende geschlossen, das Handelsregister trägt also ab diesem Moment, sofern keine Ausnahme vorliegt, keine unternehmensbezogene Information mehr ein, solange der Mangel nicht geheilt wird.
Der Jahresabschluss ist ein Gesamtdokument, das aus mehreren Finanzberichten des Unternehmens besteht und jährlich beim Handelsregister am Sitz des Unternehmens eingereicht werden muss.
Je nach Aktiva, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Art der Geschäftstätigkeit und Rechtsform des Unternehmens schreibt das Gesetz die Veröffentlichung unterschiedlicher Angaben vor.
Die Jahresabschlüsse geben Auskunft über die finanzielle Lage des Unternehmens. So ist etwa die Kenntnis der vom Unternehmen gezahlten Steuern, des Verschuldungsgrads, der variablen und fixen Kosten möglich.
Für den Jahresabschluss müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
die Kapitalflussrechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang, die Bilanz und die Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals.
Die erste Aufstellung gibt Aufschluss über die Mittelzuflüsse und -abflüsse des vergangenen Jahres, die zweite über die Ausgaben und Einnahmen des Unternehmens während des Berichtszeitraums.
Der Anhang gibt detailliert Auskunft über alle Anforderungen und enthält Daten, die für die jeweiligen Gesellschafter von Interesse sind. Die Bilanz hingegen stellt die Situation dar, in der sich das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Die Auflistung über die Veränderungen des Eigenkapitals umfasst letztlich die Summe aller Beiträge der Anteilsinhaber und/oder Begünstigten der Gesellschaft.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften über die Hinterlegung kann das spanische Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas, I.C.A.C.) eine Geldstrafe je nach Gesamtbetrag der Aktiva und des Umsatzes verhängen.
Es existieren drei Arten von Jahresabschlüssen: der normale oder gewöhnliche Jahresabschluss, der Jahresabschluss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU – „PYMES“) und der verkürzte Jahresabschluss, welcher unter Erfüllung bestimmter Vorschriften eines Unternehmens vorgelegt werden kann.
Der Jahresabschluss selbst umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den erläuternden Anhang, die Eigenkapitalrechnung und die Kapitalflussrechnung, während die gesamte Jahresabschlussdokumentation in Spanien allgemeine Unternehmensinformationen, Investitionsbericht, Ökobilanz, Bericht der Geschäftsführung, Mittelverwendungsbericht, Beschluss der Hauptversammlung, Geschäftsbericht, Bericht des Wirtschaftsprüfers und den Jahresabschluss selbst umfasst.
Diese „estados financieros“ können beim Handelsregister in Spanien mittels der vollständigen Firma, der Adresse bzw. Steuernummer (NIF) eingeholt werden.
Gesamter Artikel
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Unter den diversen kaufmännischen Verpflichtungen, die das Gesetz für die einzelnen spanischen Gesellschaften festlegt, gibt es eine Reihe von Bestimmungen, deren Erfüllung im Verantwortungsbereich der Geschäftsführer liegt. Eine der wesentlichen Aufgaben ist mit der Einreichung des Jahresabschlusses gemäß Artikel 279 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010 vom 2. Juli, mit dem der überarbeitete Text des Gesetzes über Kapitalgesellschaften (im Folgenden “LSC”) verabschiedet wird, verbunden und unterteilt sich in drei Aufgaben:
Die Erstellung des Jahresabschlusses (Art. 253 ff. LSC), bei welcher die Geschäftsführung verpflichtet ist, den Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach dem Abschlussdatum zu erstellen.
Die Genehmigung des Jahresabschlusses (Art. 163 LSC), welche innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des letzten Geschäftsjahres durch die Hauptversammlung der Gesellschafter zu erfolgen hat, um über die Bestätigung der Geschäftsführung, die Genehmigung des Jahresabschlusses und gegebenenfalls die von diesem Organ vorgeschlagene Verteilung der Ergebnisse des Geschäftsjahres zu entscheiden und zuletzt die Hinterlegung des Jahresabschlusses (Art. 279 LSC), bei welcher der Jahresabschluss innerhalb eines Monats nach Genehmigung beim Handelsregister in Spanien zu hinterlegen ist.
Die in den Jahresabschlüssen enthaltenen Finanzinformationen geben einen Einblick in die finanzielle Situation eines Unternehmens und dienen der Sicherheit des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen.
Sofern ein Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht fristgerecht hinterlegt, wird das Register mit Wirkung zum Jahresende geschlossen, das Handelsregister trägt also ab diesem Moment, sofern keine Ausnahme vorliegt, keine unternehmensbezogene Information mehr ein, solange der Mangel nicht geheilt wird.
Der Jahresabschluss ist ein Gesamtdokument, das aus mehreren Finanzberichten des Unternehmens besteht und jährlich beim Handelsregister am Sitz des Unternehmens eingereicht werden muss.
Je nach Aktiva, Umsatz, Anzahl der Beschäftigten, Art der Geschäftstätigkeit und Rechtsform des Unternehmens schreibt das Gesetz die Veröffentlichung unterschiedlicher Angaben vor.
Die Jahresabschlüsse geben Auskunft über die finanzielle Lage des Unternehmens. So ist etwa die Kenntnis der vom Unternehmen gezahlten Steuern, des Verschuldungsgrads, der variablen und fixen Kosten möglich.
Für den Jahresabschluss müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
die Kapitalflussrechnung, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang, die Bilanz und die Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals.
Die erste Aufstellung gibt Aufschluss über die Mittelzuflüsse und -abflüsse des vergangenen Jahres, die zweite über die Ausgaben und Einnahmen des Unternehmens während des Berichtszeitraums.
Der Anhang gibt detailliert Auskunft über alle Anforderungen und enthält Daten, die für die jeweiligen Gesellschafter von Interesse sind. Die Bilanz hingegen stellt die Situation dar, in der sich das Unternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Die Auflistung über die Veränderungen des Eigenkapitals umfasst letztlich die Summe aller Beiträge der Anteilsinhaber und/oder Begünstigten der Gesellschaft.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften über die Hinterlegung kann das spanische Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung (Instituto de Contabilidad y Auditoria de Cuentas, I.C.A.C.) eine Geldstrafe je nach Gesamtbetrag der Aktiva und des Umsatzes verhängen.
Es existieren drei Arten von Jahresabschlüssen: der normale oder gewöhnliche Jahresabschluss, der Jahresabschluss für kleine und mittlere Unternehmen (KMU – „PYMES“) und der verkürzte Jahresabschluss, welcher unter Erfüllung bestimmter Vorschriften eines Unternehmens vorgelegt werden kann.
Der Jahresabschluss selbst umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, den erläuternden Anhang, die Eigenkapitalrechnung und die Kapitalflussrechnung, während die gesamte Jahresabschlussdokumentation in Spanien allgemeine Unternehmensinformationen, Investitionsbericht, Ökobilanz, Bericht der Geschäftsführung, Mittelverwendungsbericht, Beschluss der Hauptversammlung, Geschäftsbericht, Bericht des Wirtschaftsprüfers und den Jahresabschluss selbst umfasst.
Diese „estados financieros“ können beim Handelsregister in Spanien mittels der vollständigen Firma, der Adresse bzw. Steuernummer (NIF) eingeholt werden.
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