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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Opferhilfe

Rechtsanwalt Axel Wernitz
Nürnberger Straße 5
86720 Nördlingen
Rechtsanwalt Tom Heindl
Promenadeplatz 11
80333 München
Rechtsanwalt Christian Mertens
Zülpicher Straße 83
50937 Köln
Rechtsanwalt Michael Stöber
Kieler Straße 15
42697 Solingen
Rechtsanwalt Dirk Schröter
Schützenstraße 53
12165 Berlin
Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Bismarckallee 2a
79098 Freiburg im Breisgau
Rechtsanwältin Margot Trautner
Raudtener Straße 11
90475 Nürnberg

Infos zur Opferhilfe

Der Begriff Opferhilfe

Die Opferhilfe ist ein Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Sozialen Arbeit. Der Begriff Opferhilfe steht dabei für die Unterstützung von Kriminalitätsopfern. Obwohl das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20 GG) die professionelle Unterstützung der Opfer bei der Bewältigung ihrer Situation gebietet, erfolgt die Opferhilfe in Deutschland allerdings hauptsächlich über private Einrichtungen oder Vereine für Opferhilfe. Der bekannteste Verein für Opferhilfe ist der "Weisse Ring e.V.". Juristen verwenden den Begriff Opferhilfe oder Opferschutz außerdem, um alle Vorschriften zusammenzufassen, die das Opfer vor einer Straftat schützen oder ihm helfen sollen. Im Gegensatz zur Schweiz existiert in Deutschland für die Opferhilfe aber kein Opferhilfegesetz (OHG). Der Bereich Opferhilfe setzt sich stattdessen aus einzelnen Gesetzen und Normen zusammen, die zu unterschiedlichen Rechtsgebieten zählen.

Opferhilfe im Strafverfahren

Hinter vielen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) oder dem Strafgesetzbuch (StGB) steht der Gedanke der Opferhilfe bzw. des Opferschutzes. Das betrifft vor allem Regelungen zur Nebenklage oder zur Zeugenvernehmung (Ausschluss der Öffentlichkeit etc.). Zudem ist die Verbesserung der Opferhilfe ein zentraler Grund für stetige Veränderungen des Strafrechts und Reformgesetze wie z. B. das Opferschutzgesetz (OpferSchG) oder das Opferrechtereformgesetz. Letztlich dient auch der Täter-Opfer-Ausgleich als Weg der Wiedergutmachung der Opferhilfe, denn auch dieser Ausgleich führt oft zu einer besseren Verarbeitung der Straftat beim Tatopfer.

Opferhilfe in anderen Rechtsgebieten

Die Opferhilfe geht aber über das bloße Strafverfahren hinaus und spielt auch in anderen Rechtsgebieten eine wichtige Rolle. Besonders wichtige Gesetze der Opferhilfe sind hier das Zeugenschutzgesetz (ZSHG), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Das OEG ist ein Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) und enthält wichtige Vorschriften für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Schmerzensgeld, die im Wege des Adhäsionsverfahrens bereits im Strafverfahren geltend gemacht werden können.

Fragen zur Opferhilfe

Sie haben Fragen zur Opferhilfe? Wollen Sie wissen, welche Rechte Ihnen als Opfer einer Straftat zustehen? Oder wollen Sie Anzeige wegen Beleidigung, Körperverletzung oder einer anderen Straftat erstatten und benötigen Hilfe? Fragen Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht und finden Sie ihn mit dem Anwalts-Suchservice!

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Opferhilfe in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Opferanwalt, Opferentschädigung, Opfervertretung.

FAQ zur Anwalt-Suche

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