Rechtsanwalt
Jens Ferner

Carl-Zeiss-Straße 5
52477 Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist u.a. in folgenden Rechtsgebieten tätig:
Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht, Strafrecht, Betäubungsmittelrecht, Softwareschutzrecht
und Inhaber folgender Fachanwaltschaften:
Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Strafrecht
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